Meßkirch, 110-kV-Leitungsanlagen, LA 1850 Meßkirch - Stockach und LA 1840 Stockach - Pfullendorf, Anschluss neues Umspannwerk Meßkirch“; betroffene Gemeinde: Stadt Meßkirch (Landkreis Sigmaringen)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 20.10.2023 erlassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 27. November 2023 bis einschließlich Montag, 11. Dezember 2023 bei der Stadtverwaltung Meßkirch im Stadtbauamt, Schlossstraße 1, 88605 Meßkirch während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Netze BW GmbH vom 09.05.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 

Die Netze BW GmbH plant die Verlagerung des Umspannwerks (UW) Meßkirch aus der Ortslage von Meßkirch in den Außenbereich nahe der B 311 sowie dessen Erweiterung. Um die bestehenden Freileitungen 1840 und 1850 in das neue UW einzuführen, muss der Bestandsmast 005 der LA 1850 durch zwei Neubaumaste ersetzt werden. Zudem ist der standortgleiche Neubau des Masten 006A sowie das Tauschen der Erdseile und Verschwenken bzw. die Übernahme der Leiterseile zwischen den unveränderten Bestandsmasten und den Neubauten erforderlich. Während des UW-Baus ist der Einsatz von Baueinsatzkabeln und Provisorien erforderlich. Erst wenn die Stromkreise in die neuen Portale des fertiggestellten UW verschwenkt werden können, werden die restlichen vier Mas-te der alten Trasse zurückgebaut.

Die beantragte Planung sieht somit die angepassten Leitungseinführungen in das neu zu errichtende UW Meßkirch vor, verbunden mit dem Ersatzneubau von drei Masten, der Errichtung und dem Ab-bau der Provisorien sowie dem Rückbau von insgesamt fünf Masten.

Die gesamte 110-kV-Leitung LA 1850 verläuft auf ca. 25 km vom UW Meßkirch im Landkreis Sig-maringen zum UW Stockach im Landkreis Konstanz. Das Vorhaben betrifft einen ca. 1,5 km langen Leitungsabschnitt vom bestehenden UW Meßkirch innerhalb der Ortslage von Meßkirch bis zum neu geplanten UW-Standort. Das UW soll auf einer ackerbaulich genutzten Freifläche unweit der Bundesstraße B 311 errichtet werden. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von ca. 2 - 3 Jahre ver-anschlagt. Das Parallelvorhaben zum Neubau des UW Meßkirch zählt jedoch nicht zum gegen-ständlichen Vorhaben.

Das Maßnahmenkonzept des landschaftspflegerischen Begleitplans umfasst Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie insbesondere bei Bedarf die Auslegung von drucklastverteilenden Materialien (z. B. Aluminiumplatten, Baggermatten o. ä.) zur Vermeidung von Flurschäden und Bodenverdichtung, das Entfernen von Nestern auf den abzubauenden Masten vor Beginn der Arbeiten von Mitte Juli bis Ende Februar außerhalb der Brutzeit der Rabenkrähen und die Wiederherstellung des Krautsaumes auf der Ausgleichsfläche durch Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut Typ „Blumenwiese“. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das Vorhaben werden ausgeschlossen.

Für das Bauvorhaben werden Grundstücke auf der Gemarkung Meßkirch dauerhaft oder vorrüber-gehend in Anspruch genommen, wobei die Inanspruchnahme auch in Form einer dinglichen Sicherung durch Grunddienstbarkeit erfolgen kann. Die dauerhafte Inanspruchnahme von Grundstücken umfasst die Fläche für die Maststandorte und die Schutzstreifen für die überspannten Flächen. Temporäre Inanspruchnahmen von Flächen ergeben sich in der in Bauzeit beispielsweise für Arbeits- und Lagerflächen sowie für Zufahrten. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die be-troffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sind dem Rechtserwerbsverzeichnis zu entnehmen.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
09.05.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
12.06.2023Einleitung des Verfahrens
13.06.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
21.06. – 20.07.2023Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Haigerloch
03.08.2023Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
20.10.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
27.11. - 11.12.2023Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen in Meßkirch

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen - diese finden Sie ab 21.06.2023 hier.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Mai 2023)

BeschreibungDateitypGröße
Planunterlagen - Stand Mai 2023 zip 30 MB