B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm; betroffene Gemeinde: Stadt Ulm

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von

Montag, 13. Februar 2023 bis einschließlich Montag, 13. März 2023
bei der Stadt Ulm, Münchner Str. 2, 89073 Ulm im Bürgerservice Bauen der Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Zimmer 0.001

während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

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Bekanntmachung vom 08.02.2023 pdf 94 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Ulm vom 11.01.2023, vertreten durch die G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbH, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Wallstraßenbrücke und den Rückbau der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße 10 (B 10) aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Die neue Straßenüberführung (SÜ) Wallstraßenbrücke wird an derselben Stelle errichtet wie das bestehende Bauwerk und weist eine Länge von 190 m auf. Die Breite an der Südseite wird von derzeit 52 m auf ca. 38,10 m durch den Entfall der Entflechtungsbereiche reduziert. Dadurch wird die derzeitige Brückenfläche um ca. 3.500 m² reduziert, das entspricht ca. 30 %. Der nördliche Anschluss der künftigen SÜ an die B 10 befindet sich unmittelbar nach dem Lehrer-Tal-Tunnel, am südlichen Ende wird die neue Wallstraßenbrücke an den ebenfalls neuen „Tunnel Blaubeurer Tor“ angeschlossen. Die Anzahl der Fahrspuren im Zuge der B 10 bleibt erhalten bzw. werden neu wiederhergestellt. Die durchgehenden Fahrspuren der B 10 erhalten eine einheitliche Breite von zweimal 3,5 m bzw. dreimal 3,5 m im Verflechtungsbereich. Hinzu kommen im Bereich der Zu und Abfahrtsäste je eine Fahrspur mit 3,5 m Breite. In diesem Bereich vorhandene Verkehrsbeziehungen des Fuß- und Radverkehrs werden durch verschiedene Maßnahmen verbessert. Aufgrund der Lage der neuen SÜ Wallstraßenbrücke müssen Bahnanlagen als notwendige Folgemaßnahmen des eigentlichen Vorhabens angepasst bzw. dort eingegriffen werden. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von 4 Jahren veranschlagt.

Die geplante Baumaßnahme stellt keinen wesentlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, die direkte Umgebung besteht nahezu vollständig aus Verkehrsflächen ohne Vegetation. Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten sind mangels geeigneter Brutmöglichkeiten nicht zu finden. Auch Hinweise auf Fortpflanzungs-und Ruhestätten von Fledermäusen ergaben sich bei den durchgeführten Untersuchungen nicht. Auf den Bahnflächen wurden regelmäßig anzutreffenden Arten nachgewiesen, insbesondere Mauer- und Zauneidechsen und verschiedene Sandschreckenarten. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden soweit erforderlich bauzeitliche Schutzmaßnahme in Form von Reptilienschutzzäunen umgesetzt.

Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Ulm sowie von DB Netz und DB Station&Service. Privates Eigentum muss nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
11.01.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
03.02.2023Einleitung des Verfahrens
08.02.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
13.02. – 13.03.2023Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Ulm
27.03.2023Ende der Einwendungsfrist
05.04.2023Ende der Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Januar 2023):

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen ab dem Ende der Auslegung nur der Information.