1. Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, im Planfeststellungsabschnitt 6, Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen Güterbahnhof an der Neckar-Alb-Bahn Metzingen – Tübingen (Strecke 4600):

Personenunterführung am Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof; betroffene Gemeinde: Tübingen (Landkreis Tübingen)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 29.08.2022 erlassen. Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Beim Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof sind zwei Außenbahnsteige an den durchgehenden Hauptgleisen (Gleise 101 und 102) der Neckar-Alb-Bahn mit einer Länge von 120 m und einer Breite von 2,50 m geplant. Der zweite Bahnsteig am Gegengleis (Gleis 102) liegt auf der Achse des heutigen Gleises 203, welches als Durchfahrtsgleis dafür entfällt. Eine barrierefreie Anbindung an die Bahnsteige bzw. eine Möglichkeit, für Fußgänger und Radfahrer, dass Gleisfeld zu queren wird durch eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ermöglicht. Die Bahnsteige des neuen Haltepunkts werden an die geplante Unterführung über Treppen und Aufzüge angeschlossen.

Gegenstand des Änderungsantrags ist die Verbreiterung der EÜ von 6 m auf 7 m und die Verringerung der lichten Höhe von 3,5 m auf 3 m. Zur verkehrlichen Einbindung des Bauwerks in das Radschnellwegenetz der Universitätsstadt Tübingen muss die EÜ die dazu vorgegebene Fahrbahnbreite haben. Die in der planfestgestellten Lösung vorgesehene Breite von 6 m genügt den Anforderungen an einen Radschnellweg nicht. Insbesondere aufgrund der Nutzung als Teil des Radschnellwegs ist die EÜ mit Rampen an das bestehende Wegenetz angeschlossen. Soweit die Rampen nicht barrierefrei sein können, werden Aufzüge vorgesehen. Die Zuwegung zu den Bahnsteigen erfolgt ohnehin über Aufzüge von der EÜ aus.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

Datum

Verfahrensschritt

27.09.2021

Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens

26.01.2022

Anhörung der Stadt Tübingen

31.01.2022

Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)

07.02. – 07.03.2022

Auslegung der Planunterlagen im Internet sowie zusätzlich in der Stadt Tübingen

21.03.2022

Ende der Einwendungsfrist

07.04.2022

Ende der Stellungnahmefrist

29.08.2022Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
08.09. – 21.09.2022Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im in der Stadt Tübingen
22.10.2022Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses

Planunterlagen:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und Dokumente.