1. Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, im Planfeststellungsabschnitt 6, Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen Güterbahnhof an der Neckar-Alb-Bahn Metzingen – Tübingen (Strecke 4600):
Personenunterführung am Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof; betroffene Gemeinde: Tübingen (Landkreis Tübingen)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Auslegung der Planunterlagen wird durch Veröffentlichung im Internet ersetzt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie - Planungssicherstellungsgesetz). Die Unterlagen können von
Montag, 7. Februar 2022 bis einschließlich Montag, 7. März 2022
auf dieser Seite eingesehen werden und stehen dort auch nach Ende der Auslegungsfrist zur Verfügung.
Zusätzlich können die Planunterlagen im selben Zeitraumauch eingesehen werdenbei:
- der Universitätsstadt Tübingen im Atrium auf der Eingangsebene des Technischen Rathauses, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen, montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Aufgrund der aktuellen Zugangsbeschränkungen für die Öffentlichkeit ist bei der Einsichtnahme auf Folgendes zu achten:
- Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 07071 204-2776 oder per E-Mail an stadtplanung@tuebingen.de.
- Im Gebäude gilt die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln ist zu achten.
- Auf die weiteren örtlich geltenden Regelungen und Hinweise ist zu achten. Die aktuellen Corona-Richtlinien für den Besuch des Technischen Rathauses finden Sie unter www.tuebingen.de/corona. Sie können auch unter 07071 204-2776 erfragt werden.
- beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen während der Dienststunden. Aufgrund der aktuellen Zugangsbeschränkungen für die Öffentlichkeit ist bei der Einsichtnahme auf Folgendes zu achten:
- Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 07071 757-3294 oder per E-Mail an Abteilung2@rpt.bwl.de.
- Im Gebäude gilt die 2G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln ist zu achten.
- Auf die weiteren örtlich geltenden Regelungen und Hinweise ist zu achten.
Hinweise:
Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Bekanntmachung vom 28.01.2022 | 88 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beim Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof sind zwei Außenbahnsteige an den durchgehenden Hauptgleisen (Gleise 101 und 102) der Neckar-Alb-Bahn mit einer Länge von 120 m und einer Breite von 2,50 m geplant. Der zweite Bahnsteig am Gegengleis (Gleis 102) liegt auf der Achse des heutigen Gleises 203, welches als Durchfahrtsgleis dafür entfällt. Eine barrierefreie Anbindung an die Bahnsteige bzw. eine Möglichkeit, für Fußgänger und Radfahrer, dass Gleisfeld zu queren wird durch eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ermöglicht. Die Bahnsteige des neuen Haltepunkts werden an die geplante Unterführung über Treppen und Aufzüge angeschlossen.
Gegenstand des Änderungsantrags ist die Verbreiterung der EÜ von 6 m auf 7 m und die Verringerung der lichten Höhe von 3,5 m auf 3 m. Zur verkehrlichen Einbindung des Bauwerks in das Radschnellwegenetz der Universitätsstadt Tübingen muss die EÜ die dazu vorgegebene Fahrbahnbreite haben. Die in der planfestgestellten Lösung vorgesehene Breite von 6 m genügt den Anforderungen an einen Radschnellweg nicht. Insbesondere aufgrund der Nutzung als Teil des Radschnellwegs ist die EÜ mit Rampen an das bestehende Wegenetz angeschlossen. Soweit die Rampen nicht barrierefrei sein können, werden Aufzüge vorgesehen. Die Zuwegung zu den Bahnsteigen erfolgt ohnehin über Aufzüge von der EÜ aus.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
27.09.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
26.01.2022 | Anhörung der Stadt Tübingen |
31.01.2022 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
07.02. – 07.03.2022 | Auslegung der Planunterlagen im Internet sowie zusätzlich in der Stadt Tübingen |
21.03.2022 | Ende der Einwendungsfrist |
07.04.2022 | Ende der Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ein Erörterungstermin mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.
Planunterlagen (Stand zur Auslegung):
Titel | Dateityp | Größe |
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00 - Verzeichnis/Legende | zip | 498 KB |
01 - Erläuterungsbericht | zip | 114 KB |
03 - Lagepläne | zip | 2 MB |
04 - Querqrofile | zip | 797 KB |
06 - Bauwerkspläne | zip | 1 MB |
07 - Bauwerksverzeichnis | zip | 57 KB |
08 - Grunderwerb | zip | 2 MB |
09 - Natur- und Artenschutz | zip | 9 MB |
10 - Immissionsschutz- und Sontige Belange | zip | 2 MB |