1. Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, im Planfeststellungsabschnitt 6, Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen Güterbahnhof an der Neckar-Alb-Bahn Metzingen – Tübingen (Strecke 4600):
Personenunterführung am Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof; betroffene Gemeinde: Tübingen (Landkreis Tübingen)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 29.08.2022 erlassen. Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG (ENAG) für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beim Haltepunkt Tübingen Güterbahnhof sind zwei Außenbahnsteige an den durchgehenden Hauptgleisen (Gleise 101 und 102) der Neckar-Alb-Bahn mit einer Länge von 120 m und einer Breite von 2,50 m geplant. Der zweite Bahnsteig am Gegengleis (Gleis 102) liegt auf der Achse des heutigen Gleises 203, welches als Durchfahrtsgleis dafür entfällt. Eine barrierefreie Anbindung an die Bahnsteige bzw. eine Möglichkeit, für Fußgänger und Radfahrer, dass Gleisfeld zu queren wird durch eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ermöglicht. Die Bahnsteige des neuen Haltepunkts werden an die geplante Unterführung über Treppen und Aufzüge angeschlossen.
Gegenstand des Änderungsantrags ist die Verbreiterung der EÜ von 6 m auf 7 m und die Verringerung der lichten Höhe von 3,5 m auf 3 m. Zur verkehrlichen Einbindung des Bauwerks in das Radschnellwegenetz der Universitätsstadt Tübingen muss die EÜ die dazu vorgegebene Fahrbahnbreite haben. Die in der planfestgestellten Lösung vorgesehene Breite von 6 m genügt den Anforderungen an einen Radschnellweg nicht. Insbesondere aufgrund der Nutzung als Teil des Radschnellwegs ist die EÜ mit Rampen an das bestehende Wegenetz angeschlossen. Soweit die Rampen nicht barrierefrei sein können, werden Aufzüge vorgesehen. Die Zuwegung zu den Bahnsteigen erfolgt ohnehin über Aufzüge von der EÜ aus.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
27.09.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
26.01.2022 | Anhörung der Stadt Tübingen |
31.01.2022 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
07.02. – 07.03.2022 | Auslegung der Planunterlagen im Internet sowie zusätzlich in der Stadt Tübingen |
21.03.2022 | Ende der Einwendungsfrist |
07.04.2022 | Ende der Stellungnahmefrist |
29.08.2022 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
08.09. – 21.09.2022 | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im in der Stadt Tübingen |
22.10.2022 | Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses |
Planunterlagen:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen und Dokumente.
Planunterlagen - Stand zur Beschlussfassung
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
00 - Verzeichnis / Legende | zip | 473 KB |
01 - Erläuterungsbericht | zip | 93 KB |
03 - Lagepläne | zip | 2 MB |
04 - Querprofile | zip | 988 KB |
06 - Bauwerkspläne | zip | 1 MB |
07 - Bauwerksverzeichnis | zip | 98 KB |
08 - Grunderwerb | zip | 2 MB |
09 - Natur- und Artenschutz | zip | 5 MB |
10 - Immissionsschutz und sonstige Belange | zip | 2 MB |
Planunterlagen - Stand zur Auslegung
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
00 - Verzeichnis/Legende | zip | 498 KB |
01 - Erläuterungsbericht | zip | 114 KB |
03 - Lagepläne | zip | 2 MB |
04 - Querqrofile | zip | 797 KB |
06 - Bauwerkspläne | zip | 1 MB |
07 - Bauwerksverzeichnis | zip | 57 KB |
08 - Grunderwerb | zip | 2 MB |
09 - Natur- und Artenschutz | zip | 9 MB |
10 - Immissionsschutz- und Sontige Belange | zip | 2 MB |