Referat 22 Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht
Referatsleitung
Martin Weng
07071 757-3280
martin.weng@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Christopher Siegel
07071 757-3262
christopher.siegel@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das Referat vereint Teile der Wirtschaftsförderung und des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Als Förderreferat werden Gemeinden in ihrer baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt, insbesondere bei der Stadterneuerung sowie der touristischen Infrastruktur.
Im Einzelnen
Wir beraten Städte und Gemeinden in Fragen der Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Wir wirken bei der Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme, insbesondere der Prüfung der Förderanträge und Erarbeitung von Programmvorschlägen für das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit.
Im Rahmen der Abwicklung der Städtebauförderungsprogramme bewilligen wir eingeplante Finanzhilfen, zahlen diese aus und prüfen die Abrechnung geförderter Maßnahmen.
Weitere Informationen zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung
Der Wirtschaftsbeauftragte des Regierungspräsidiums koordiniert die Fördermaßnahmen zur regionalen und sektoralen Strukturverbesserung und steht Unternehmen und Gemeinden in allen Fragen der Betriebsansiedlung und -erweiterung als Ansprechpartner und Wegweiser zur Verfügung.
Wir fördern die kommunale Tourismus-Infrastruktur und sind für die Prädikatisierung von Kur- und Erholungsorten zuständig.
Weitere Informationen zur Förderung der Tourismusinfrastruktur
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der unteren Verwaltungsbehörden, die auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes (Wohngeld) und des Landeswohnraumfördergesetzes ergangen sind.
Wir üben die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden aus.
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften), die auf der Grundlage der Gewerbeordnung und deren Nebengesetze ergangen sind. Hierzu gehören
- Gewerbeuntersagungsverfahren
- Verfahren über die Versagung und den Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse (z.B. Erlaubnis für Schaustellungen von Personen, Aufstellererlaubnis für Gewinnspielgeräte, Erlaubnis für die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallenerlaubnis, Pfandleiherlaubnis, Erlaubnis für Bewachungsgewerbe, Erlaubnis für Versteigerer, Maklererlaubnis, Reisegewerbekarte)
- Verfahren über die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten.
Wir haben die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden und sind für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 36 Gewerbeordnung zuständig.
Wir entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Gaststättenbehörden (untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit), die auf der Grundlage des Landesgaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung ergangen sind, wie z. B.
- Versagung und Widerruf von Gaststättenerlaubnissen
- vorläufigen Erlaubnissen und Stellvertretungserlaubnissen
- Betriebsuntersagungen
- Betriebszeitbeschränkungen
- Auflagen
- Gestattungen
- Beschäftigungsverbote.
Für Regelungen der Sperrzeit ist das Referat 16 zuständig.
Darüber hinaus sind wir für Fragen zur Anwendung der Vorschriften des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten (und Spielhallen) zuständig.
Wir üben die Fachaufsicht über die Gaststättenbehörden aus.
Wir sind zuständige Fachaufsichtsbehörde für den gewerblichen Teil des Prostituiertenschutzgesetzes (ohne Gesundheitsberatung - diese obliegt den Gesundheitsämtern bzw. deren übergeordneten Stellen) und entscheiden auch über Widersprüche in diesem Bereich (z. B. wegen Ablehnung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes).
Die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter im Bereich des Prostituiertenschutzes wird vom Referat 25 wahrgenommen.
Wir sind für die Errichtung, Besetzung und Aufhebung von Meisterprüfungsausschüssen für zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung) bei den Handwerkskammern Karlsruhe und Mannheim zuständig.
Darüber hinaus entscheiden wir über Widersprüche gegen Bescheide der Meisterprüfungsausschüsse in zulassungspflichtigen Handwerken und gegen Handwerksuntersagungen der unteren Verwaltungsbehörden bei unerlaubter Handwerksausübung.
In diesem Zusammenhang sind wir zuständig für die
- Preisprüfung öffentlicher Aufträge (Preisprüfungsverfahren nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen)
- Kostenprüfung bei Zuwendungen der öffentlichen Hand an gewerbliche Unternehmen z. B. für Forschungszwecke.
Daneben entscheiden wir über Widersprüche gegen Bescheide der unteren Verwaltungsbehörden, die auf der Grundlage der Preisangabenverordnung ergangen sind.
Wir üben die Fachaufsicht über die Stadt- und Landkreise beim Vollzug der Vorschriften des Preisrechts und der Vorschriften des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes aus.
Das Referat 22 beim Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit zuständig für die Überwachung der Anbauvereinigungen einschließlich Transportanzeigen (Überwachungsbehörde)“
Wir üben die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden aus
- beim Vollzug des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- im Hinblick auf den Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes, indem wir Ausflugs-und Wallfahrtsorte mit besonders starkem Tourismus nach § 7 Absatz 2 Ladenöffnungsgesetz festsetzen.
...betreffen das Ladenschlussrecht, das Landesnichtraucherschutzgesetz sowie das Preisangabenrecht