Produktsicherheit

Plüschhase, Taschenlampe und Haarfön genauso wie persönliche Schutzausrüstungen oder komplexe Anlagen – sie alle unterliegen dem Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Mit dem ProdSG sowie den dazugehörigen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) werden insgesamt 11 europäische Richtlinien sowie die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit in deutsches Recht umgesetzt.

Zentrales Ziel ist dabei, ein hohes Maß an Sicherheit und den Schutz der Verbraucher und Anwender vor potentiellen Gefahren zu gewährleisten. Die innerhalb der EU harmonisierten Vorschriften tragen dazu bei, dass die Hersteller wissen, welche - gleichen - Standards in der EU gelten. Das ist Grundlage für einen fairen Wettbewerb unter den beteiligten Wirtschaftsakteuren, seien es nun Hersteller, Händler oder Importeure.

Maschine stellt Spielzeug her

Informationen für Wirtschaftsakteure

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Bild zeigt ein Megaphon