Neubau der L 1165 als Ortsumgehung Beimerstetten; betroffene Gemeinde: Beimerstetten (Alb-Donau-Kreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen - Planfeststellungsbehörde führt auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Tübingen das oben genannte Planfeststellungsverfahren durch. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren im Mai 2021 eingeleitet und die Planunterlagen in der Gemeinde Beimerstetten öffentlich ausgelegt.. Im Laufe des Verfahrens wurden die Unterlagen um die Untersuchung der Lärmfernwirkung auf die umliegenden Gemeinden ergänzt. An den grundsätzlichen Planungen hat sich nichts geändert. Aus diesem Grund werden das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen auch in den Gemeinden Bernstadt, Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten durchgeführt.
DiePlanunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, 19. Dezember 2022, bis einschließlich Mittwoch, 25. Januar 2023 bei folgenden Stellenwährend der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
- Gemeinde Bernstadt im Rathaus, Besprechungszimmer (1. Obergeschoss), Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt,
- Gemeinde Breitingen im Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Neenstetter Straße 17, 89183 Breitingen
- Gemeinde Neenstetten im Rathaus, Sitzungssaal (1. Obergeschoss), Dorfplatz 1, 89189 Neenstetten
- Gemeinde Weidenstetten im Rathaus, Flur, Dorfplatz 1, 89197 Weidenstetten
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich Montag, 13. März 2023 zu den Unterlagen bei den folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift äußern (Äußerungsfrist):
- Gemeinde Bernstadt, Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt,
- Gemeinde Breitingen, Neenstetter Straße 17, 89183 Breitingen,
- Gemeinde Neenstetten, Dorfplatz 1, 89189 Neenstetten,
- Gemeinde Weidenstetten, Dorfplatz 1, 89197 Weidenstetten,
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
Für weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren wird auf die Bekanntmachung in den Gemeinden oder des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen.
Hinweise:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in der Gemeinde ausgelegten Planunterlagen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Bekanntmachung vom 15.12.2022 | 202 KB | |
Bekanntmachung vom 23.09.2022 | 60 KB | |
Bekanntmachung vom 17.05.2021 | 37 KB |
Unterlagen – Ergänzung: Lärmfernwirkung:
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Unterlage 01- Erläuterungsbericht vom 09.11.2022 | 4 MB | |
Unterlage 17.1.4 - Lärmfernwirkung vom 09.11.2022 | 4 MB |