Neubau der L 1165 als Ortsumgehung Beimerstetten; betroffene Gemeinden: Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten, Weidenstetten (Alb-Donau-Kreis)

Das Regierungspräsidium Tübingen - Planfeststellungsbehörde führt auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Tübingen das oben genannte Planfeststellungsverfahren durch. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Planfeststellungsbeschluss am 07.12.2023 erlassen.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 29. Januar 2024, bis einschließlich Donnerstag, 15. Februar 2024, bei den Gemeinden Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.

Hinweise:

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in der Gemeinde ausgelegten Planunterlagen.

Unterlagen – Ergänzung: Lärmfernwirkung: