Die Anforderungen, die an einen Ausbildungsbetrieb in den jeweiligen Fachrichtungen gestellt werden, entnehmen Sie der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt vom 07.02.2011.
Der Gutachterausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe führt im Frühsommer und Herbst die Anerkennung durch. Die Anträge sind für den Frühsommertermin bis spätestens 20. April bzw. für den Herbsttermin bis spätestens 20. September des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen. Später eingehende Anträge werden im nächsten Halbjahr berücksichtigt.
Wichtig: Bevor nicht alle Anforderungen erfüllt sind und Ihr Betrieb nicht amtlich anerkannt ist, dürfen Sie kein Ausbildungsverhältnis eingehen bzw. einen Ausbildungsplatz zusichern.
Um den Beruf Pferdewirt ausbilden zu können, muss ein Ausbilder / eine Ausbilderin mit der entsprechenden Qualifikation im Betrieb vorhanden sein. Kann der Betriebsleiter / die Betriebsleiterin selbst nicht ausbilden, muss sie einen Ausbilder / eine Ausbilderin bestellen.
Der Nachweis der persönlichen Eignung muss vom Betriebsleiter / der Betriebsleiterin erbracht werden, der Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung vom Ausbilder / von der Ausbilderin.
Referat 31
Sigrid Meng76247 Karlsruhe0721 926-0(tägl. von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr) oder perSigrid.Meng@rpk.bwl.de
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten (pdf)