Die Ausbildung soll dazu befähigen, Menschen, deren personale und soziale Identität und Inklusion durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, unter Anleitung einer sozialpädagogischen oder pflegerischen Fachkraft, zu begleiten, zu assistieren und zu pflegen.
Staatlich genehmigte und anerkannte Schulen für Heilerziehungsassistenz (pdf, 19 KB)
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie umfasst mindestens 1280 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1200 Stunden fachpraktische Ausbildung und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilerziehungsassistentin" oder "Heilerziehungsassistent" bedarf es einer staatlichen Anerkennung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dabei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.