Die fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit nimmt ihre Funktion in abgeleiteter Form und zur Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit des Regierungspräsidiums für den abgegrenzten Bereich Schule wahr.
Sie ist u.a. zuständig für die Beauftragten für Chancengleichheit der Staatlichen Schulämter, der Gymnasien und der Beruflichen Schulen sowie der Heimsonderschulen im jeweiligen Regierungsbezirk. Sie achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages.
Sie führt Dienstbesprechungen mit den Beauftragten für Chancengleichheit der Staatlichen Schulämter, der Beruflichen Schulen und der Gymnasien durch. Sie trifft sich zu Dienstbesprechungen mit der Beauftragen für Chancengleichheit des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Weiterhin unterstützt sie die Schulleitungen bei Fragen der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes.