Das Landesamt für Ausbildungsförderung betreut und beaufsichtigt die 38 Ämter für Ausbildungsförderung, die bei den Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg eingerichtet sind. Bei diesen Ämtern wird über Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler und über Anträge auf Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - entschieden.
Ausbildungsförderung für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin den ständigen Wohnsitz hat.
Liste der kommunalen Ämter (pdf, 28 KB)
Ausbildungsförderung für Schüler nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Zuständig ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern der/des Auszubildenden.In Ausnahmefällen ist das Amt für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnort der/des Auszubildenden zuständig.
Referat 26
Landesamt für AusbildungsförderungRuppmannstraße 2170565 Stuttgart