Die Regierungspräsidien erarbeiten Beratungsleitlinien zu tiergerechten Haltungsverfahren und umweltgerechter Fütterung unter Berücksichtigung des Tierschutzes, beraten bei Fragen des Emissions- und Immissionsschutzes bei der Nutztierhaltung, stellen Fachinformationen zur Verfügung und bieten Seminare und Vortragsveranstaltungen für Tierhalter an.
Vertiefende Fachinformationen zu ökologischen Haltungsformen der genannten Tierarten erhalten Sie im Infodienst Landwirtschaft - Ernährung und Verbraucherschutz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Das Land Baden-Württemberg unterstützt eine wettbewerbsfähige, besonders umweltschonende und besonders tiergerechte Landwirtschaft durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) - Teil A.
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...auch alle, die im privaten Bereich mit Tieren umgehen, übernehmen Verantwortung für deren Wohl und sind aufgefordert, Haus- und Heimtiere tiergerecht zu halten.
Die Tierzucht, für die im Regierungspräsidium Tübingen eine landesweite Zuständigkeit besteht, hat die Verbesserung der leistungsbezogenen Eigenschaften und die Vitalität der Nutztiere sowie den Erhalt der genetischen Vielfalt zum Ziel. Aufgabe des Regierungspräsidiums Tübingen ist deshalb die Überwachung der nach den in Baden-Württemberg nach § 7 Tierzuchtgesetz (TierZG) anerkannten Zuchtorganisationen, Besamungsstationen (mit Erlaubnis nach § 9 TierZG) und Embryotransfereinrichtungen (mit Erlaubnis nach § 14 TierZG). Daneben beaufsichtigt und koordiniert das Regierungspräsidium die Überwachung von Leistungsprüfungen in der Tierzucht.
Weitere Fachinformationen erhalten Sie beim Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum