Das Minsterium für Ländlichen Raum schafft eine Ausnahme für das Hotellerie- und Gastgewerbe im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
Hotels und Gaststätten können mit Fördermitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum die coronabedingten Schließzeiten für Zukunftsinvestitionen nutzen. Mehr Informationen auf der Internetseite des MLR.