Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen
Planfeststellungsbeschluss vom 03.12.2018 (pdf, 482 KB)