L 355 – Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Horb a.N. und Obertalheim

Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.
Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen

Planfeststellungsbeschluss vom 03.12.2018 (pdf, 482 KB)

Bekanntmachung (pdf, 39 KB)
Bekanntmachung des Erörterungstermins (pdf, 13 KB)
Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses (pdf, 15 KB)