Wichtige Verkehrsprojekte in den baden-württembergischen Kommunen sollen trotz der Corona-Krise vorankommen. Entsprechende Regelungen für das zentrale Förderprogramm LGVFG des Landes sehen verbesserte Bedingungen vor, um Investitionen vor allem in Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern. Die Konkretisierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) durch eine neue Verwaltungsvorschrift bringt vor allem den Städten und Gemeinden weitere Vorteile. Das Gesetz unterstützt Träger von Vorhaben, die die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern mit Fördergeldern bei ihren Verkehrsprojekten. „Wir dürfen in der Corona-Krise nicht die Klimakrise übersehen. Jetzt müssen Zukunftsinnovationen angegangen werden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann. Neu ist ein Corona-Bonus für die anfallenden Planungskosten. Wenn der Förderantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird, gibt das Land eine höhere finanzielle Unterstützung für die Planung der Verkehrsprojekte.
... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 04.09.2020.