Die Allgemeinverfügung aufgrund von § 7 Absatz 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG BW) zur befristeten Erweiterung des Versorgungsauftrags von Fachkrankenhäusern wegen der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie vom 09.04.2020 können Sie hier einsehen:
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