Aktuelle Meldung

15.07.2020 | CORONAVIRUS: Weitere Erleichterungen für die Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

Wirtschaftsministerium und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab dem 1. August dürfen bereits wieder kleinere Messen, Ausstellungen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmenden stattfinden. Vom 1. September 2020 an dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

„Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt. Bei aller notwendigen Vorsicht müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und den Nachbarländern nicht das Nachsehen hat. Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (15. Juli) in Stuttgart.

... Mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 15.07.2020.