Wir möchten Sie hiermit auf die zweite Ausschreibung des Förderprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufmerksam machen.
Mit Mitteln des Programms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sollen künstlerische und kulturelle Projekte gefördert werden, die mit dialogorientierten und partizipativen Formaten arbeiten und forschen. Wesentlicher Bestandteil des Programms sind die Erprobung neuer Kooperationsformen, auch jenseits der etablierten Kulturräume. Die Akteure der professionellen Kunst sollen strategische Verbindungen und Allianzen mit Akteuren aus den Bereichen Amateurkunst, der freien Szene, Hochschulen, Soziales, Bildung (u.a. Schulen), Religion, Sport, Wirtschaft oder Verwaltung eingehen.
Antragsberechtigt sind professionelle Institutionen und Ensembles aus Kunst und Kultur, Kunst- und Musikhochschulen sowie die drei Akademien des Landes (Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg, Filmakademie Baden-Württemberg, Popakademie).
Im Bereich der Breitenkultur (Amateurtheater, Amateurmusik u.a.) sind ausschließlich die Verbände antragsberechtigt.
Ihren Projektantrag reichen Sie bitte online beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ein.
Dazu füllen Sie bitte alle Textfelder und den Kosten-Finanzierungsplan (Excel) aus. Sie schließen den Vorgang ab, indem Sie nach dem letzten Textfeld auf den Button „Abschicken“ klicken. Bitte vergessen Sie nicht, den Kosten- und Finanzierungsplan in ein PDF umzuwandeln und als Anhang im Online-Tool hochzuladen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Sie haben die Möglichkeit Ihre Einträge zwischen zu speichern.
Die Einreichfrist endet am Freitag, 01. März 2019.
Unter dem oben angegebenen Link zum Projektantrag finden Sie alle relevanten Informationen zur Ausschreibung: FAQ, Richtlinien und Förderkriterien zu den verschiedenen Projektlinien, einen beispielhaften Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Leitfaden zur Online-Bewerbung.
Allgemeine Hinweise
- Ihr Projekt darf im Rahmen der aktuellen Ausschreibung frühestens am 01. Juli 2019 beginnen und muss aus haushaltsrechtlichen Gründen spätestens zum 15. Dezember 2019 begonnen werden. Anträge mit einem Projektbeginn vor und nach diesen Terminen können nicht berücksichtigt werden.
- Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro, die Maximalfördersumme 200.000 Euro.
Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan:
- Der Kosten- und Finanzierungsplan muss zwingend ausgeglichen sein, um den Antrag absenden zu können.
- Dies bedeutet, dass wenn Sie bei einem Mittelgeber weniger Mittel bewilligt bekommen haben als ursprünglich beantragt, so müssen Sie den Kosten- und Finanzierungsplan durch andere Mittel ausgleichen.
- Dies kann beispielsweise durch höhere Eigenmittel, andere Mittelgeber oder eine höhere Antragssumme im Programm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt erfolgen. Bitte beachten Sie bei einer höheren Antragssumme im Programme „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“, dass mindestens 20% der Projektkosten über eigene Mittel oder Drittmittel finanzieren werden müssen.
- Sollten Sie noch keine Rückmeldung über beantragte Mittel von anderen Mittelgebern erhalten haben, so können Sie dies im Kosten-und Finanzierungsplan kennzeichnen, indem Sie bei den Angaben beantragt (=ba) oder bewilligt (=bw) hinzufügen.
Bei Rückfragen zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsformular steht Ihnen Frau Judith Völkel unter der Rufnummer 0711-279 2967 zur Verfügung. Fragen per Mail richten Sie bitte an zusammenhalt@mwk.bwl.de.
Für Kommunen, die sich mit ihrer öffentlichen Bibliothek an dem Förderprogramm beteiligen möchten, steht als Beratungsangebot des Regierungspräsidiums darüber hinaus auch die an Referat 23 angegliederte Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen für Fragen zur Verfügung.