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22.03.2019 | UMWELT: Zwischenbericht 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg veröffentlicht

Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis spätestens 2027 einen guten Zustand aufweisen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien in Zyklen von 6 Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erarbeitet und aktualisiert – zuletzt 2015 für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021. Diese Programme enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie sowie zur Reduzierung von Stoffeinträgen in die Oberflächengewässer und das Grundwasser.

Zum Jahresende 2018 war auf nationaler Ebene gegenüber der EU-Kommission über den Umsetzungsfortschritt der Maßnahmenprogramme zu berichten. Ergänzend hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft nun zum Tag des Wassers den Zwischenbericht 2018 speziell zum aktuellen Umsetzungsstand in Baden-Württemberg veröffentlicht.

Zum Zwischenbericht 2018

Zur Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 22.03.2019