Pressemitteilung

Dammertüchtigung Rheinhochwasserdamm in Mannheim - Regierungspräsidium veröffentlicht Gutachten des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Internet

Das angekündigte Gutachten des Instituts für Bodenmechanik und Felsmechanik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) liegt vor. Es zeigt für die einzelnen Planungsabschnitte Potenziale zur Erhaltung von Bäumen auf. Nun ist zu prüfen, inwiefern diese Vorschläge Eingang in die Planung finden können.

Aufgabe des Gutachters war es, die vorliegende Planung des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe zur Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms (RHWD) XXXIX zu prüfen. Dabei sollte nach technischen Möglichkeiten gesucht werden, die geplanten Eingriffe in den Baumbestand zu reduzieren, ohne das Sicherheitsniveau des Hochwasserschutzes für die Stadt Mannheim zu beeinträchtigen.

Der Entwurf des Gutachtens wurde im Dezember 2018 im Projektbegleitkreis mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachbehörden, der Stadt Mannheim sowie der Naturschutzverbände diskutiert. Das fertiggestellte Gutachten wurde nun auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht und wird heute dem Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim vorgestellt.

Aus Sicht des Gutachters sind die maßgeblichen Grundlagen für die Beurteilung die DIN 19712 (2013) und das DWA-Merkblatt 507-1 (2011). Diese stellen die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar, die als solche von der Fachwelt akzeptiert sind.

Das Gutachten beleuchtet zunächst die grundsätzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzanlagen sowie die Zulässigkeit von Gehölzen auf und neben dem Hochwasserschutzbauwerk. Der Gutachter hebt hervor, dass durchgehende, stets erreichbare Dammverteidigungswege essentiell für das Funktionieren der Hochwasserschutzanlage sind. Diese müssen zudem im Hochwasserfall mit schweren Einsatzfahrzeugen befahrbar sein.

Baumwurzeln, so der Gutachter, können möglicherweise auch stabilisierend für den Erddamm sein. Allerdings führt der Gutachter weiter aus, müssen im vom Hochwasser aufgeweichten Erdreich jedoch gegenteilige Effekte befürchtet werden. Letztlich lasse sich die Wirkung von Wurzeln auf die Stabilität des Dammes nicht berechnen. Der ertüchtigte Damm müsse jedoch allen Risiken und Eventualitäten standhalten. Aus diesen Gründen sehen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zehn Meter breite baumfreie Zonen an beiden Seiten des Dammes vor.

Um in diesem Bereich einen Baumbestand zu ermöglichen, sieht die Entwurfsplanung innerhalb der baumfreien Zone im Anschluss an den vier Meter breiten Dammschutzstreifen, auf sechs Metern Breite die Entwicklung eines Waldsaums, bestehend aus niedrigen Gehölzen, vor. Dies steht aus Sicht des Gutachters nicht im Widerspruch zum Regelwerk.

Im Gutachten werden die sechs Planungsabschnitte der vorliegenden Entwurfsplanung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bewertet und Potenziale zum Erhalt von Bäumen aufgezeigt. Im Ergebnis sieht der Gutachter die vorliegende Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Dammertüchtigung im Wesentlichen als zielführend an.

Das Gutachten benennt bautechnische Potenziale für die Abschnitte 2 (Sportanlagen), 4 (Kleingärten) sowie 5 und 6 (Wohnbebauung). In den Abschnitten 2 und 4 könnte durch Einbringen einer Wurzelsperre in Form einer zusätzlichen Spundwand im wasserseitigen Vorlandbereich auf die Rodung von sechs Metern der baumfreien Zone auf der Wasserseite verzichtet werden. Nur die Bäume auf dem Damm sowie im Abstand von bis zu vier Metern vom Dammfuß müssten entfernt werden. Bäume mit größerem Abstand könnten stehen bleiben. Ihre Wurzeln würden aufgrund der Wurzelsperre nicht mehr in den Damm hinein reichen. Es bliebe aber weiterhin die Gefahr, dass große Bäume bei Sturm in dem bei Hochwasser durchnässten Boden keinen Halt mehr finden und umstürzen.

In den Abschnitten 5 und 6 sieht die Entwurfsplanung bereits eine Spundwand vor. Diese könnte deutlich massiver dimensioniert werden, so dass ihre Stabilität nicht vom umliegenden Dammkörper abhängig ist. Damit wäre ein Verzicht auf die Rodung des sechs Meter breiten baumfreien Streifens wasserseitig möglich. Auch hier verbliebe aber weiterhin die Gefahr, dass große Bäume bei Sturm auf den Damm stürzen und damit die Dammverteidigung behindern, beziehungsweise unmöglich machen.

In Abschnitt 4 weist der Gutachter auf die Möglichkeit einer Verlagerung der Trasse in Richtung Osten (in die Kleingartensiedlung hinein) hin. Diese ist aus Sicht des Vorhabenträgers aufgrund des dadurch entstehenden Eingriffs in die Kleingärten jedoch nicht zumutbar beziehungsweise scheitert an der Verfügbarkeit notwendiger Ausgleichsflächen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird nun die Ergebnisse des Gutachtens zusammen mit der Stadt Mannheim, der zuständigen Planfeststellungsbehörde, besprechen. Hierbei soll für die jeweiligen Planungsabschnitte bewertet werden, ob, beziehungsweise welche im Gutachten aufgezeigten baulichen Maßnahmen zum Erhalt einzelner Baumbestände in der weiteren Planung unter Berücksichtigung der Sicherheit im Hochwasserfall aufgegriffen werden können. Anschließend wird das Regierungspräsidium Karlsruhe entscheiden, mit welcher Zielvariante die Planfeststellung beantragt werden wird.

Armin Stelzer, Referatsleiter im Regierungspräsidium Karlsruhe: "Wir müssen nun genau prüfen, inwieweit wir die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen in unsere Planung einarbeiten können. Neben einer zusätzlichen Kostensteigerung in der bereits überdurchschnittlich aufwändigen Ertüchtigungsmaßnahme ist der kritische Punkt, dass hierdurch die Dammverteidigung bei Hochwasser deutlich erschwert, beziehungsweise unmöglich wird, wenn umstürzende Bäume den Dammverteidigungsweg blockieren oder gar Einsatzkräfte gefährden. Dieses Risiko besteht, wenn die baumfreie Zone auf lediglich vier Meter Breite beschränkt würde. Aus Sicht des Vorhabenträgers und Betreibers dieses Dammabschnittes ist es aber zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Mannheim unerlässlich, dass die Dammverteidigung bei Hochwasser zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.“

Das Gutachten sowie weiterführende Informationen zum Vorhaben können auf der Projektseite auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums eingesehen werden.
Die Projektseite ist zu finden unter:www.rp-karlsruhe.de – Beteiligungsportal – Dammertüchtigungsprojekte -Dammertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD)XXXIX in Mannheim

Übersichtslageplan: Vorhaben mit seinen sechs Planungsabschnitten (pdf, 3 MB)

Darstellung baumfreie Zone (pdf, 127 KB)