Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Sinsheim vom 02.02.2020 ist gültig.
Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geführt.
Der Verpflichtung des für eine weitere Amtsperiode gewählten Oberbürgermeisters Jörg Albrecht steht damit nichts mehr im Wege.
Pressemitteilung