Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungbeschluss für den Ausbau der Kreisstraßen 4569/ 1017 (K 4569/K 1017) zwischen der Landesstraße 1134 (L 1134) und der geplanten Südanbindung des Entwicklungszentrums (EWZ) Weissach im Enzkreis erlassen.
In die Kreisstraßen mündet die bereits fertiggestellte Südzufahrt zum Entwicklungszentrum der Firma Porsche AG. Durch den Ausbau der K 4569 / K 1017 wird zum einen die, wegen der erwarteten Verkehrszunahme erforderliche, Leistungsfähigkeit der Fahrbeziehung zum und aus dem Entwicklungszentrum erhöht. Zum anderen wird der bauliche Zustand der Kreisstraßen deutlich verbessert.
Die Planung sieht vor, die K 4569 / K 1017 auf einer Länge von circa 2,1 Kilometern zwischen der L 1134 und der geplanten Südanbindung des EWZ Weissach auszubauen und den bestehenden Knotenpunkt im Anschlussbereich der L 1134 zu ertüchtigen. Die Fahrbahnbreite wird künftig sieben Meter betragen und einen separaten Links- und Rechtsabbiegestreifen in die L 1134 erhalten. Auch die L 1134 bekommt neben dem bereits vorhandenen Links- einen Rechtsabbiegestreifen.
Im Zuge des Ausbaus wird außerdem die Entwässerung der K 4569 angepasst und umgestaltet. So wird unterhalb der Straßenfläche ein Stauraumkanal mit einer Länge von 95 Meter verlegt, um das anfallende Straßenoberflächenwasser auch bei Starkregenereignissen zurückhalten und gedrosselt abführen zu können. Hintergrund sind die während des Planfeststellungsverfahren gewonnene Erkenntnisse über eine anhaltende Hochwasserbeziehungsweise Starkregenproblematik in der Ortslage Mönsheim.
Die Planung sieht zudem den Aus- und Neubau eines Geh-und Radweges vor, um ein verkehrssicheres Angebot für Alltagsradfahrer und Berufspendler aus den Nachbarorten Wimsheim und Wurmberg nach Weissach zu schaffen. Dafür wird ein bestehender Wirtschaftsweg ab der Querung der L 1134 für den Fahrradverkehr ertüchtigt und ausgebaut sowie auf einer Länge von rund 500 Metern neu angelegt. Der neue Lückenschluss endet auf der Südseite der K 4569 auf Höhe eines Wirtschaftswegeanschlusses. Von dort aus gelangen die Radfahrerinnen und Radfahrer über bestehende asphaltierte Wege bis zum Radweg entlang der L 1177.
Die Bauarbeiten beginnen nach derzeitigem Stand im Herbst 2021 und werden voraussichtlich ein Jahr dauern.
Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagen ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter
www.rp-karlsruhe.de
unter „Abteilungen / Referat 17 – Recht, Planfeststellung / Planfeststellungsbeschlüsse / Straßen“ zugänglich gemacht. Direkter Link:
Planfeststellungsbeschluesse
Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus können der Beschluss und die Planunterlagen in den Gemeinden derzeit nicht zugänglich gemacht werden. Sobald ein Termin für die Offenlage des Beschlusses in den Gemeinden feststeht, wird das Regierungspräsidium darüber informieren. Mit der Veröffentlichung im Internet werden keine Fristen in Gang gesetzt. Sie dient ausschließlich der Information der Öffentlichkeit und der von dem Verfahren Betroffenen.
Pressemitteilung