Pressemitteilung

Unfallkommission beim Regierungspräsidium Karlsruhe tagte zu der Unfalllage auf der BAB 8 bei Pforzheim

Am Donnerstag, den 11. Januar 2018, tagte die Unfallkommission beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Auf der Tagesordnung stand die Unfalllage auf der BAB 8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Nord und Pforzheim-Süd.

Nach den vorgelegten Unfallauswertungen des Polizeipräsidiums Karlsruhe konzentrieren sich die Unfälle in Fahrtrichtung Karlsruhe auf drei Streckenabschnitte: vor der Anschlussstelle Pforzheim-Süd, zwischen der Fahrtstreifenreduzierung von drei auf zwei Fahrstreifen bis zur Anschlussstelle Pforzheim-Ost und nach der Einfahrt Pforzheim-Ost im Bereich der Steigungsstrecke. In Fahrtrichtung Stuttgart zeigt sich ein ähnliches Bild. Dort kommt es ebenfalls im Bereich der Fahrstreifenreduzierung und vor der Anschlussstelle Pforzheim-Nord zu Unfallhäufungen. Hauptunfallursache ist das Auffahren auf ein anderes, vorausfahrendes Fahrzeug aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit beziehungsweise nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zum Vorrausfahrenden. Die Unfallkommission analysierte die Unfallhäufungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und einigte sich auf verschiedene Maßnahmen, die nun sukzessive umgesetzt werden.

Hintergrund Unfallkommission

Die Unfallkommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Polizei, der Straßenbaubehörde und der Straßenverkehrsbehörde. Ihre Aufgabe ist es in enger Zusammenarbeit zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen (vgl. hierzu Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO). Als Maßnahmen kommen das Aufstellen eines Verkehrszeichens, Beschilderungsmaßnahmen oder sogar der Umbau einer unfallauffälligen Strecke in Betracht.