Das Regierungspräsidium Tübingen führt für alle Schularten in ganz Baden-Württemberg die Bewertung und die Anerkennung ausländischer Lehrerdiplome – weltweit – durch. Wir sind ausschließlich für die Anerkennung von Lehrerdiplomen zuständig, für die Anerkennung anderer ausländischer Abschlüsse, wie etwa Erzieher/Erzieherin, sind wir nicht zuständig. In der Anerkennungsstelle arbeiten drei Kolleginnen, die Lehrerinnen sind.Die Anerkennung von Lehrerdiplomen ist für alle Staaten der Welt nötig, aber nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei einem Wechsel des Bundeslandes.Die deutsche Lehramtsausbildung ist mit den zwei Phasen, in der ein wissenschaftliches Studium bis zum Master of Education und danach ein eineinhalbjähriges Referendariat zu absolvieren ist, sehr spezifisch. Auch, dass man als Lehrer zwei Fächer studieren muss, ist im Ausland eher selten. Infolgedessen gibt es dazu in anderen Ländern kein wirkliches Äquivalent.Hürden bei der Anerkennung ergeben sich häufig aus einer fehlenden Berufspraxis – man muss drei Jahre nachweisen können, dabei müssen auch die Schulart und die Fächer stimmen. Und – wie oben erwähnt – sollen auch zwei Fächer studiert worden sein. Ausbildung und Praxis in „DAF“ (Deutsch als Fremdsprache) reichen nicht aus, um in Baden-Württemberg das Fach Deutsch unterrichten zu können.Die Kolleginnen berichten, dass manche Antragsstellerinnen und Antragsteller gar nicht als Lehrkraft arbeiten wollen, sondern nur einen Bescheid für berufliche Zwecke benötigen, also einen Titelnachweis. In solchen Fällen ist das ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) in Bonn die bessere Anlaufstelle, dort werden Bewertungen vorgenommen.Eine Anerkennung läuft wie folgt ab:
Auf die Frage nach Ländern, bei denen die Anerkennung besonders schwierig ist, antworten die Kolleginnen, dass es insgesamt immer dann schwierig ist, wenn eine Lehramtsausbildung in einem bestimmten Land nicht vollständig abgeschlossen wurde. In Serbien beispielsweise gilt man erst dann als eine „fertig ausgebildete“ Lehrkraft, wenn man neben einem wissenschaftlichen Studium eine Praxisphase mit einer Fachprüfung abgelegt hat. Wenn eine solche Lehrkraft eine Anerkennung wünscht und diese Praxisphase nicht vorweisen kann, muss sie bei uns ein grundständiges Studium absolvieren, da ein Anerkennungsverfahren in einem solchen Falle nicht durchgeführt werden kann.„Solche Fälle sind besonders bitter. Uns bleibt aber nichts anderes übrig, als die angestrebte Anerkennung abzulehnen“, so die Kolleginnen.Von den Antragstellern wünschen sich die Kolleginnen in der Anerkennungsstelle neben Deutschkenntnissen, die auf dem C2-Sprachniveau liegen sollten, auch ein Gespür für die hiesige Mentalität. Wer bisher in seiner Heimat rein frontal unterrichtet hat, muss sich mit den viel partnerschaftlicheren Unterrichtsformen in Baden-Württemberg auseinandersetzen, wer nur ruhige und gehorsame Schüler gewohnt ist, muss sich den aktiveren Schülerinnen und Schülern hierzulande anpassen. Das Wichtigste ist, für den Traumberuf des Lehrers zu brennen, um eventuelle Hürden, die es bei der Anerkennung immer wieder einmal geben kann, zu meistern.Hier finden Sie weitere Informationen für Antragssteller
Ein Erfahrungsbericht