Ausbildung und Approbation zur Apothekerin / zum Apotheker
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.
Pharmaziestudium in Deutschland
1. Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung
Nach Studium von 4 Semestern (nur schriftlich)
2. Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung
Nach Studium von 8 Semestern (nur mündlich)
3. Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung
Nach praktischer Ausbildung von 12 Monaten (nur mündlich)
Anrechnung von Studienleistungen
Approbation (inländische Ausbildung)
Prüfungsanmeldung Pharmazie Online mit elektronischem Postfach

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!
Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung bzw. Nachforderung fehlender Unterlagen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.