Apotheker mahlt ein Präparat mit einem Mörser

Ausbildung und Approbation zur Apothekerin / zum Apotheker

Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Es ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Postfach 80 07 09

70507 Stuttgart

landespruefungsamt@rps.bwl.de


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Di.  09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung bzw. Nachforderung fehlender Unterlagen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.

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