Umwelttechnische Berufe
Fachkraft für Abwassertechnik - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Hinweis!
Neue Ausbildungsverträge mit Beginn ab 01.08.2024 richten sich nach der neuen Verordnung „Umwelttechnologe/in“.
Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach der alten Verordnung zu Ende geführt.
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Kerstin Seemann
76247 Karlsruhe
0721 926-8192
0721 93340212
kerstin.seemann@rpk.bwl.de
Informationsveranstaltung am 09.04.2024
Präsentationen
Einführung Berichts- und Pflichtenheft in der Elektrotechnik (pdf, 696 KB)
Fachkräfte für Abwassertechnik arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.
Fachkräfte für Abwassertechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit. Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.
Fachkräfte für Abwassertechnik:
- planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe,
- erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein,
- erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch,
- führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch,
- bedienen Anlagen und Geräte,
- inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand,
- kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus,
- erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung,
- überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik arbeiten in kommunalen und industriellen Betrieben der Wasserversorgung.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Sie sind elektrotechnisch befähigte Personen.
Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik:
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung,
- legen Rohrleitungen, montieren und demontieren die Anlagen
- überprüfen Kundenanlagen,
- führen an den elektrischen Anlagen im Wasserwerk in begrenztem Umfang Schaltvorgänge und Reparaturen durch,
- nehmen zur Eigenüberwachung des Lebensmittels "Trinkwasser" Proben, bestimmen in begrenztem Maße Qualitätsparameter und bewerten sie,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an,
- handeln kundenorientiert und wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.
Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft:
- nehmen Abfälle an
- identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle,
- ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu,
- disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften,
- steuern und kontrollieren technische Abläufe,
- bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung,
- erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
- dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
- handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an,
- arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
- wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an.
Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.
Bewerbungen sind unmittelbar an Gemeinden oder Stadtwerke zu richten.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten
Elektrotechnologie Zentrum Stuttgart – Ausbildungspartner und Kursanbieter für die Kurse „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“
Deula Baden-Württemberg – Ausbildungspartner für Metall und Mechanische Bearbeitung sowie Schweißen
Liste der zertifizierten Labore für die Trinkwasserversorgung
Recherchesystem Messstellen und Sachverständige – ReSyMeSa - Notifizierte Stellen im Abfallbereich
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Anlage zum Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung - Kontrolle der Ausbildungsnachweise | 233 KB | |
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung | 629 KB | |
Anmeldung zur Zwischenprüfung | 466 KB |
Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können entweder in Kopie oder als PDF-Dokument an das im Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung genannte Funktionspostfach UT-Berufe-Zulassung@rpk.bwl.de gesendet werden. Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Ausbildungsplan blanko | xlsx | 43 KB |
Beispiel Ausbildungsplan 1. Lehrjahr | 58 KB | |
Beispiel Ausbildungsplan 2. Lehrjahr | 56 KB | |
Beispiel Ausbildungsplan 3. Lehrjahr | 55 KB | |
Elektrotechnische Handreichung – Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft | 16 KB | |
Handreichung „Messen, Steuern, Regeln“ – Fachkraft für Abwassertechnik | 53 KB | |
Elektrotechnische Handreichung – Fachkraft für Wasserversorgungstechnik | 135 KB | |
Informationen zur Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen | 409 KB | |
Richtlinien für die Durchführung von Zwischenprüfungen | 35 KB | |
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 20.12.2023 | 1 MB | |
Verordnung über die Berufsausbildung mit Ausbildungsrahmenplan | 475 KB | |
Elektrotechnische Handreichung – Fachkraft für Abwassertechnik | 126 KB | |
303 KB | ||
Werkzeugliste für den Ausbildungsbetrieb Fertigkeitsprüfung im Prüfungsfach Elektrotechnische Arbeiten | 303 KB | |
238 KB |
Musterverträge / Ausbildungsbeginn
Abschlussprüfung / Umschulungsprüfung
Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung
Verkürzung der Ausbildung
Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (pdf, 253 KB)
Richtlinien für die Abkürzung von Ausbildungs- und Umschulungszeiten (pdf, 18 KB)
Verlängerung der Ausbildung
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (pdf, 235 KB)
Ausbilder / Eignung der Ausbildungs- und Umschulungsstätten
Der Ausbildungsnachweis
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).
Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).
Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)
Teilzeitausbildung
Abschlussprüfung Winter 2024/2025
Anmeldung: bis 15.09.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 12.11. – 13.11.2024
Fertigkeitsprüfung: im Januar 2025 für die Bereiche Wasserversorgungstechnik und Abwassertechnik
Mündliche Ergänzungsprüfung: am Tag der Fertigkeitsprüfung auf der Prüfungsanlage
Zwischenprüfung 2025
Für die Berufe Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Fachkraft für Wasservesorgungstechnik
Anmeldung: bis 15.12.2024
Schriftliche Kenntnisprüfung: 25.02.2025
Fertigkeitsprüfung: 26. und 27.02.2025
Abschlussprüfung Sommer 2025
Anmeldung: bis 15.02.2025
Schriftliche Kenntnisprüfung: 06. - 08.05.2025
Fertigkeitsprüfung:
01. - 02.07.2025 für die Berufe Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft.
Am 09.07.2025 für den Beruf Fachkraft für Abwassertechnik
Ausschreibung (pdf, 319 KB)
Werkzeugliste für den Ausbildungsbetrieb Fertigkeitsprüfung im Prüfungsfach „Elektrotechnische Arbeiten“ im Ausbildungsberuf Fachkraft für Abwassertechnik und Wasserversorgungstechnik (pdf, 304 KB)
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Ergebnisse Abschlussprüfung Sommer 2024 | 29 KB | |
Zwischenprüfung 2024 | 15 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2023 | 28 KB | |
Zwischenprüfung 2023 | 16 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2022 | 29 KB | |
Zwischenprüfung 2022 | 16 KB | |
Abschlussprüfung Sommer 2021 | 33 KB |