Tierschutz-Fachreferate
Im Bereich des Tierschutzes haben die Regierungspräsidien folgende Aufgaben:
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei Tierversuchen nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Versuchstierverordnung
- Erteilung von Erlaubnissen für die Haltung, Verwendung und Zucht von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken
Tierversuche sind grundsätzlich genehmigungspflichtig; unter bestimmten Bedingungen ist nur eine Anzeige erforderlich. Zuvor muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Die Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte benennen, der unabhängig und weisungsfrei ist und der die Antragsteller berät. Zu allen genehmigungspflichtigen Anträgen müssen die Tierschutzbeauftragten eine Stellungnahme abgeben.
Kontakte
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Tübingen
Geschäftsführung der Kommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz („Tierversuchskommissionen“)
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind und sie ethisch vertretbar sind.
Bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen wird die Behörde von einer Tierversuchskommission, bestehend aus fachkundigen Vertretern von Tierschutzorganisationen und Wissenschaft, beraten.
Erlaubnisverfahren zur Zucht und Haltung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 11 Tierschutzgesetz
Einrichtungen, die Versuchstiere zu wissenschaftlichen Zwecken halten, verwenden oder züchten, benötigen eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist insbesondere das Vorhandensein von geeigneten Räumen und Einrichtungen, qualifiziertem Personal, und es müssen Tierschutzbeauftragte sowie ein Tierschutzausschuss bestellt worden sein.
Fachaufsicht / Bearbeitung von Grundsatzfragen des Tierschutzrechts
Die Regierungspräsidien haben die Fachaufsicht über die für den Tierschutz zuständigen unteren Verwaltungsbehörden der Stadt-und Landkreise in Baden-Württemberg und bearbeiten die fachliche Anfragen der nachgeordneten Behörden. Des Weiteren sind die Regierungspräsidien für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen tierschutzrechtliche Anordnungen der unteren Verwaltungsbehörden zuständig.
Schlachthofmonitoring
Im Rahmen der Fachaufsicht führen die Regierungspräsidien ein sogenanntes Schlachthofmonitoring durch und kontrollieren dabei die größeren Schlachtbetriebe zusammen mit den vor-Ort zuständigen Überwachungsbehörden. Beim Schlachthofmonitoring werden alle tierschutzrelevanten Sachverhalte eines Schlachtbetriebes erfasst. Es wird geprüft, ob der Betreiber des Schlachtbetriebes u. a. die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen in seinem Betrieb sicherstellt.
Unterlagen aller Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antragsformular für Tierversuche Baden-Württemberg (Stand: Februar 2023) | docx | 134 KB |
Unterlagen des Regierungspräsidiums Freiburg
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Erlaubnis zum Züchten oder Halten von Versuchstieren | doc | 73 KB |
Antrag bzw. Anzeige einer Modifikation | docx | 44 KB |
Anzeige der Bestellung eines Tierschutzbeauftragten | doc | 50 KB |
Ausfüllungshinweise zu den Aufzeichnungen | 20 KB | |
Datenblatt genetisch veränderte Tiere | 463 KB | |
Link zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung | 28 KB | |
Mustertabelle für Aufzeichnung zu Tierversuchen | 30 KB | |
Personenbogen | doc | 92 KB |
Personenbogen: Ausfüllungshinweise | 68 KB | |
Tabelle für Aufzeichnungen zu Tierversuchen | doc | 55 KB |
Unterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Formblatt „Angaben zur biometrischen Planung“ | 116 KB | |
Datenblatt für genetisch veränderte Tiere (GVT) | 151 KB | |
Personenbogen | 331 KB | |
Stellungnahme des Tierschutzbeauftragten | 158 KB |
Unterlagen des Regierungspräsidiums Tübingen
Die Dokumente sind nicht barrierefrei.