FFH-Verordnungen
HINWEIS!
Die FFH-Verordnungen der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurden am 27.12.2018 im Gesetzblatt verkündet.
Die einzelnen Verordnungen und deren Anlagen stehen zur Ersatzverkündung u. a. auf den Seiten des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums zur Einsicht bereit.
Informationen zu den FFH-Verordnungen
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FFH-Gebiete in Baden-Württemberg
Schatzkisten der Natur. Juwelen des Landes. Fauna-Flora-Habitat-Gebiete sind reich an Lebensräumen sowie an Tier- und Pflanzenarten, die europaweit geschützt und zumeist in hohem Maße gefährdet sind. In Baden-Württemberg gibt es 212 FFH-Gebiete mit insgesamt rund 428.000 ha Fläche.
Der Film des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zeigt eindrücklich, wie vielfältig und wertvoll diese Gebiete sind und welche Verantwortung wir für deren Schutz haben.
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Baden-Württemberg ist reich an Naturschönheiten. Sie sind Teil unserer Kulturlandschaft. Die bedeutendsten Vorkommen unserer ökologisch wertvollen Lebensräume und Arten wurden der Europäischen Kommission als FFH-Gebiete gemeldet. Sie sollen nun rechtsverbindlich ausgewiesen werden, weil die Europäische Kommission dies gefordert hat. Mit FFH-Verordnungen in jedem Regierungsbezirk in Baden-Württemberg soll dies umgesetzt werden. Die Verordnungen haben zum Ziel, die jeweiligen Grenzen der gemeldeten FFH-Gebiete kartografisch zu konkretisieren und die Erhaltungsziele für die jeweils in den FFH-Gebieten vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten gebietsbezogen festzulegen.
- Allgemeine Informationen zu den FFH-Verordnungen
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