Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehören neben der Betreuung von Förderverfahren auf EU- und Landesebene wie z. B. das Struktur- und Qualitätsprogramm im Weinbau (SQW), die Steillagenförderung/Einschienenzahnradbahn, Rebenpflanzgutanerkennung und die Überwachung der Anbauregelungen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese nicht im Anbaugebiet Baden / in der g.U. Baden liegen.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist auch für die Rebflächen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig, soweit diese im Anbaugebiet Baden / in der g.U. Baden liegen.
Referat 33
Nadine Vosseler 0711 904-13312 abteilung3@rps.bwl.de
Elisabeth Voigt 0721 926-2756 abteilung3@rpk.bwl.de
Dr. Volker Steinmetz 0761 208-1304 abteilung3@rpf.bwl.de
Die Anmeldung zur Onlineveranstaltung erfolgt unter:
https://attendee.gotowebinar.com/register/8919810482247127052
Das Dokument ist online ausfüllbar. Beim Ausdrucken sind auch Einzelseiten möglich.
Den Antrag bitte unterschrieben an das zuständige Regierungspräsidium zurückschicken.