Die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden leiten bei einer Katastrophe gemeinsam mit dem Innenministerium als Oberster Katastrophenschutzbehörde und den Landratsämtern und Stadtkreisen als Unteren Katastrophenschutzbehörden deren Bekämpfung ein.
§ 1 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz bezeichnet eine Katastrophe als ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörden zu stellen.
Beispiele für Katastrophen sind z. B. Naturereignisse wie Hochwasser, Orkane, Erdbeben aber auch schwere Unfälle auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft, Unfälle in einem Kernkraftwerk oder aber Anschläge (Terrorismus) mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten und durchzuführen, bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Die Regierungspräsidien sind die Höhere Katastrophenschutzbehörden. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium Baden-Württemberg, die Unteren Katastrophenschutzbehörden sind in den Landratsämtern und Stadtkreisen angesiedelt.
Der Katastrophenschutzdienst besteht aus speziell ausgebildeten Einsatzkräften, welche die Vollzugsaufgaben im Katastrophenschutz ausüben.
Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet, die aus folgenden Bereichen bestehen:
Zu diesen Fachdiensten gehören in den vier Regierungsbezirken die Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst. Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch Amtshilfe der Bundeswehr, der Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk.
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei Unfällen in Kernkraftwerken.