Verfahrensstand: positiver Raumordnungsbeschluss für Gesamtmaßnahme
Fläche: 596 haLage: von Rh-km 175,3 bis Rh-km 218,8Max. Retentionsvolumen: 25 Mio. m³
Der Rückhalteraum (tiefergelegtes Rheinvorland) wird im Westen vom Rhein und im Osten von einem neu errichteten, hochliegenden Randweg begrenzt. Der Rückhalteraum beginnt im Süden bei Märkt an der Kandermündung und endet an der Karpfenhodschlut südlich von Breisach (siehe Übersichtskarte).
Abschnitt I - Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2008 - im BauAbschnitt II - zurückgestellt (gem. Raumordnungsbeschluss v. 21.10.2002)Abschnitt III - Planfeststellungsbeschluss vom 19.03.2013 - im Bau Abschnitt IV - Prüfung von Planungsalternativen im Zuge der Vorbereitung der Genehmigungsplanung
Durch die Tieferlegung von Vorlandflächen auf wenige Dezimeter über den normalen Grundwasserstand wird auf einer Fläche von rund 596 ha ein naturnahes, bewaldetes Überschwemmungsgebiet geschaffen. Bei einem Bemessungshochwasserabfluss von 4.500 m³/s beträgt das dadurch zusätzlich gewonnene Rückhaltevolumen etwa 25 Mio. m³. Auf dem überwiegenden Teil der Tieferlegungsflächen wird sich eine ökologisch wertvolle und für die Hochwasserrückhaltung wirksame Weichholzaue (v.a. Weiden und Pappeln) entwickeln, wie sie seit dem Bau des Rheinseitenkanals im Rheinbett durch natürliche Sukzession (Eigenentwicklung) entstanden ist. Weiden und Pappeln sind Pioniergehölze, die sich auf kiesigen Standorten nahe am Grundwasser schnell von alleine entwickeln können. Die Vegetation, insbesondere die Gehölze, bilden einen Widerstand gegen das strömende Wasser. Die dadurch erhaltene Verzögerung des Abflusses führt zusammen mit der vergrößerten Überflutungsfläche zu der gewünschten Hochwasserrückhaltung.
Bei den nördlich von Breisach gelegenen Rückhalteräumen kann das Wasser nur über gesteuerte Bauwerke in die Rückhalteräume fließen. Hier im Rückhalteraum Weil-Breisach kann dem Fluss selbst mehr Raum und damit Überflutungsfläche gegeben werden.Die Tieferlegung von Vorlandflächen erfolgt in mehreren Schritten über 20 Jahre hinweg. Der Anteil an vegetationsfreien Flächen wird so gering wie möglich gehalten. In den Wintermonaten wird jeweils nur so viel Waldfläche gerodet, wie im darauf folgenden Jahr abgetragen werden kann. Die natürliche Wiederbewaldung kann unmittelbar und stetig nach dem Abbau des Kieses beginnen. In Teilbereichen der Tieferlegungsflächen wird das beim Abtrag anfallende Oberbodenmaterial zur Anlage von höher gelegenen Terrassen verwendet, auf denen Hartholzauewälder (v.a. Eiche und Esche) angepflanzt werden.Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes finanziert.
Ökologisch wertvolle und schutzwürdige Flächen werden von der Tieferlegung ausgespart. Dennoch unvermeidbare Eingriffe, vor allem die Rodung der gegenwärtigen Wälder, werden durch die Entstehung von ökologisch hochwertigen Auenwäldern auf den Tieferlegungsflächen mittelfristig ausgeglichen. Zudem werden in geringem Umfang heute unbewaldete Flächen einbezogen und in Auenwälder umgewandelt. Derzeit für Fische und Wirbellose nicht durchwanderbare Mündungsbereiche von Seitengewässern werden naturnah durch die Tieferlegungsflächen geführt, verlängert und durchwanderbar gestaltet. Als weitere auentypische Elemente werden in den Tieferlegungsflächen Schluten, Seitengerinne und Kleingewässer angelegt. Als Ausgleich für die Eingriffe in wertvolle Trockenlebensräume werden im Bereich der Böschungen Ersatzstandorte geschaffen.
Die tiefer gelegten Flächen der Weichholzaue werden anfangs je nach Höhenniveau an durchschnittlich 28 bis 65 Tagen im Jahr überflutet. Die höher gelegenen Hartholzauenbereiche werden an weniger als 1 Tag pro Jahr überflutet. Dies sind gleichzeitig die Hochwasserereignisse, bei denen die Rückhaltewirkung des überfluteten Auenwaldes benötigt wird.ErholungErholungsschwerpunkte wie die Isteiner Schwellen werden von der Tieferlegung grundsätzlich ausgespart. Um die verbleibenden Beeinträchtigungen für die Erholungsnutzung zu kompensieren, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant. So wird z.B. an der Ostseite der Tieferlegung zusätzlich ein durchgängiger Randweg angelegt. Dieser Weg kann, unabhängig von Überflutungen der Tieferlegungsflächen bei Rheinhochwasser, ganzjährig genutzt werden.GrundwasserInsgesamt wird die Tieferlegung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Grundwassersituation und auf bebaute Gebiete haben. Die Grundwasserstände bleiben an ca. 300 Tagen im Jahr unverändert. Lediglich im unmittelbaren Tieferlegungsbereich wird es bei Hochwasser zu einer geringfügigen zusätzlichen Anhebung der Grundwasserstände kommen.Einschränkungen während der BauzeitWährend der Bauzeit kommt es zeitweise zu Beeinträchtigungen im Bereich der Baustellen und Baustraßen. Es werden Umleitungen eingerichtet, um weiterhin Ausflüge an den Rhein zu ermöglichen. Der Baustellenverkehr verläuft grundsätzlich nicht auf Wegen für die Naherholung. Über die jeweils geltenden Umleitungen werden die Besucher vor Ort aktuell mit Hinweisschildern informiert oder über die Seite Umleitungen auf diesen Internetseiten.
In der Teilfläche 3 wurde auf Höhe des Autobahnanschlusses Efringen-Kirchen ( Übersichtskarte Abschnitt I) im Winter 2012/2013 der Leinpfad auch im südlichen Bereich auf einem Teilstück abgetragen, sodass das Rheinwasser jetzt die gesamte bereits tiefergelegte Fläche durchströmen kann. Die natürliche Wiederbewaldung dieser in den Jahren 2010 und 2011 tiefergelegten Flächen verläuft planmäßig und der Vegetationszuwachs von jungen Weiden und Pappeln erfolgt mit beachtlicher Geschwindigkeit.
Mit einem Spatenstich am 26.09.2014 wurde der Baubeginn des Abschnittes III gefeiert. Der Abschnitt III befindet sich nahezu vollständig auf Gemarkung der Stadt Neuenburg am Rhein ( Übersichtskarte Abschnitt III). Er besteht aus insgesamt acht Teilflächen, in denen das vorhandene Gelände 7 bis 10 Meter tief abgegraben wird. Zusätzlich wird der Baggersee Steinenstadt an den Hochwasserrückhalteraum angebunden. Dadurch entsteht auf einer Fläche von etwa 182 ha ein Rückhaltevolumen von 7,8 Mio. m³ Hochwasser.
Die gesamte Bauzeit für den Abschnitt III wird etwa 15 Jahre betragen. Hierbei werden die Tieferlegungsflächen, Sonderbauwerke und Wege hergestellt. Ebenso werden innerhalb dieser Zeit die Leinpfadabschnitte nach und nach abgetragen, die zunächst erhalten werden. Sie schützen die tiefergelegten Flächen in den Anfangsjahren bei Hochwasser vor zu starker Strömung und damit vor Erosion.
Der Leinpfad wird intensiv als Radwanderweg genutzt. Während der Bauarbeiten wird der Rad- und Wanderweg über den neuen Randweg geführt. Nach Abschluss der gesamten Bauarbeiten wird eine landschaftlich abwechslungsreiche Wegführung auf Abschnitten des verbleibenden Leinpfades und auf dem neuen Randweg entstehen.
Im Jahr 2017 wurde für die derzeit laufende Rekultivierung der Deponie Neuenburg Bodenmaterial aus der Tieferlegung zur Verfügung gestellt.
Peter GültnerReferat 53.3Projektgruppe Freiburg 0761 208-4256 peter.gueltner@rpf.bwl.de
Anke KollmerReferat 53.3Projektgruppe Freiburg 0761 208-4279 anke.kollmer@rpf.bwl.de
N.N. 0761 208-0
Lario Tarnawiecki WaitkuwaitReferat 53.3Projektgruppe Freiburg 0761 208-4297 lario.tarnawieckiwaitkuwait@rpf.bwl.de
Konstantin RadkovskyReferat 53.3Projektgruppe Freiburg 0761 208-4295 konstantin.radkovsky@rpf.bwl.de