Arbeits - und Gesundheitsschutz

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Lehrkräfte soll für gute Arbeitsbedingungen sorgen und so dazu beitragen, dass durch die Arbeit verursachte Erkrankungen und Unfälle vermieden werden. Die Beschäftigten sollen in einem Umfeld arbeiten, das sie zufrieden macht.

Mehr dazu im Infoportal Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte in Baden-Württemberg.


Die B. A. D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH hat die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer vertraglich übernommen.


Für allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz können sich Lehrkräfte bzw. Schulleiter/innen und Leiter/innen der Schulkindergärten an die jeweiligen Ansprechpersonen für den Arbeitsschutz bei den oberen und unteren Schulaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und Staatliche Schulämter) wenden.

Kontakt

Allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Regierungspräsidium Stuttgart

Sonja Karajan
0711 904-17263
sonja.karajan@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Claudia Berdecki
0721 926-4509
claudia.berdecki@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Stefan Beck
0761 208-6179
stefan.beck@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Martina Bitzer
07071 757 2024
martina.bitzer@rpt.bwl.de

Kontakte bei den unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatliche Schulämter) zu allgemeinen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz


Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel (z. B. Bildschirmarbeitsplatzbrillen) und bauliche Maßnahmen

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Sonja Karajan (Gymnasien, Berufliche Schulen)
0711 904-17263
sonja.karajan@rps.bwl.de

Dr. Stephanie Glöckle (GHWRGS)
0711 904-17210
stephanie.gloeckle@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Jutta Unger
0721 926-3240
jutta.unger@rpk.bwl.de

Kontakt

Regierungspräsidium Freiburg

Clara Jahnke (Gymnasien, Berufliche Schulen)
0761 208-6235
clara.jahnke@rpf.bwl.de

Heike Lübben (GHWRGS)
0761 208-6091
heike.luebben@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Gudrun Witzel-Steimle
07071 757-2016
gudrun.witzelsteimle@rpt.bwl.de

Anträge auf Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Wenn Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille brauchen, stellen Sie bitte, bevor Sie einen Optiker beauftragen, formlos einen Antrag auf Kostenerstattung bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen").  Legen Sie bei erstmaligem Antrag auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eine Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes oder eine betriebsärztliche Verordnung der B. A. D. GmbH bei. Wenn der Antrag von uns genehmigt ist, können Sie die Brille von einem Optiker anfertigen lassen. Die Originalrechnung mit der Bezeichnung „Bildschirmarbeitsplatzbrille“ reichen Sie unter Angabe Ihrer Kontoverbindung bei uns ein.

Weitere Informationen

Zuzahlungsfreie Bildschirmarbeitsplatzbrillen für beim Land Baden-Württemberg Beschäftigte

Bestellformular für die Landesverwaltung Baden-Württemberg zur Feststellung der Notwendigkeit und Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (pdf, 80 KB)


Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel (außer Bildschirmarbeitsplatzbrillen)

Hier genügt ein formloser Antrag über die Schulleitung und ggf. das zuständige staatliche Schulamt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen") mit

  1. einem fachärztlichen Attest über die Notwendigkeit der sächlichen Ausstattung
  2. Stellungnahme der Schulleitung, aus der hervorgeht, dass der Antrag unterstützt wird und dass weder ein Sabbatjahr noch eine Versetzung bevorsteht
  3. zwei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Hersteller
  4. ggf. Schwerbehindertenausweis in Kopie
  5. einer Stellungnahme der B. A. D. GmbH (falls keine Schwerbehinderung vorliegt). Ein Termin dort kann über das Portal B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH vereinbart werden.

     


Anträge auf bauliche Maßnahmen

Hier genügt ein formloser Antrag über die Schulleitung und ggf. das zuständige staatliche Schulamt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Ansprechpersonen siehe „Kontakt“ unter "Anträge auf Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel und bauliche Maßnahmen") mit

  1. einem fachärztlichen Gutachten über die Notwendigkeit der baulichen Maßnahme
  2. einer Stellungnahme der Schulleitung, die den Antrag unterstützt und aus der hervorgeht, dass weder ein Sabbatjahr noch eine Versetzung bevorsteht
  3. ggf. einem Schwerbehindertenausweis in Kopie