Lehrerbildung
Lehrer werden in Baden-Württemberg
1. Staatsprüfung
Die jeweils gültige Prüfungsordnung regelt im Einzelnen die Anforderungen an die Prüfungsleistungen. Diese umfassen schriftliche und mündliche Prüfungen sowie die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit. Terminpläne und Prüfungspläne informieren über das Prüfungsgeschehen vor Ort, FAQs zu wesentlichen Aspekten des Prüfungsgeschehens.
Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldezeitraum für die Prüfungen zu den Frühjahrs- und Herbstterminen (April für den Herbsttermin bzw. Oktober für den Frühjahrstermin)
2. Staatsprüfung
Neben den Prüfungsordnungen für die 2. Staatsprüfungen finden Sie auf unserer Website die Terminpläne der Kurse an den Seminaren sowie die notwendigen Unterlagen zu den Prüfungen geordnet nach den verschiedenen Adressatengruppen.
Dokumente und Links
Zu den Landeslehrerprüfungsämtern (auf den Seiten Landeslehrerprüfungsamt in B.-W.)
Die Landeslehrerprüfungsämter
Aufgaben
- Bewertung von Teilleistungsprüfungen von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen an anderen Universitäten und innerhalb Deutschlands
- Beratung zum Prüfungsgeschehen
- Organisation und Durchführung von allen Prüfungsteilen
- Ausstellung von Zeugnissen zu den genannten Prüfungen
- Aufbau und Betreuung der elektronischen Prüfungsverwaltung (landesweit
Das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) im Kultusministerium lässt durch seine Außenstellen bei den Regierungspräsidien die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die einzelnen Lehrämter organisieren und durchführen. Die Pädagogischen Hochschulen haben eigene Außenstellen für die Prüfungen.
Die Zweite Staatsprüfung (2. Staatsexamen am Ende des Referendariats) erfolgt für den Einzugsbereich der jeweiligen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung.
Eine weitere Aufgabe ist die landesweite Anerkennung ausländischer (Teil-) Prüfungsleistungen für die 1. Staatsprüfung.
Dokumente und Links

Regierungspräsidium Tübingen

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe
