Mutter und Tochter sitzen gemeinsam an einem Tisch im Freien und machen Hausaufgaben

Frühförderung

Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg

Koordinierungsstelle medizinischer und pädagogischer Bereich

Der medizinische und der pädagogische Bereich der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg ist für alle im interdisziplinären Arbeitsfeld "Frühförderung" tätigen Personen und Institutionen eingerichtet, z. B. für:

  • Interdisziplinäre Frühförderstellen
  • Sonderpädagogische Beratungsstellen
  • Kinderkliniken, Sozialpädiatrische Zentren
  • (Fach-)Ärzte, medizinische Therapeuten, Heilpädagogen
  • Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen
  • Behörden, Krankenkassen
  • und alle an der Frühförderung Interessierten

Aufgaben

  • Weiterentwicklung der Frühförderung in Baden-Württemberg
  • Angebot von Fortbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation
  • Unterstützung des interdisziplinären Austausches; Koordinierung und Vernetzung im Bereich Frühförderung
  • Koordinierung und Vernetzung mit benachbarten Fachdisziplinen und Arbeitsbereichen
  • Klärung schwieriger fachlicher Fragen
  • Erarbeitung von aktuellen Themenstellungen
  • Herausgabe eines Informationsdienstes (E-Mail-Info IFF aktuell)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation; Literaturauswertung
  • Beratung der zuständigen Ministerien
  • Pädagogischer Bereich: Ansprechpartner und fachliche Begleitung für die Schulkindergärten

Frühförderung – allgemeine Informationen

Frühförderung kann in Anspruch genommen werden...

  • ab Geburt
  • wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen
  • wenn es einen Verdacht auf eine Entwicklungsstörung/Behinderung gibt
  • wenn eine Entwicklungsstörung/Behinderung diagnostiziert wird
  • soll möglichst früh erfolgen
  • können auch Kinder erhalten, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Interdisziplinäre Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule
  • Sonderpädagogische Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule oder wenn das Kind einen Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung besucht, da dieser bereits ein sonderpädagogisches Angebot im Rahmen der frühkindlichen Bildung ist.

Frühförderung – weitere Informationen

Informationen über Frühförderung erhalten Sie...

  • bei den Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung im Staatlichen Schulamt
  • bei jeder Interdisziplinären Frühförderstelle
  • bei jeder Sonderpädagogischen Beratungsstelle
  • bei Kinder- und Jugendärzten, Kinderkliniken, Sozialpädiatrischen Zentren
  • bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg
  • zur Sonderpädagogischen Frühförderung auf dem Landesbildungsserver (s.u.)
  • zur Interdisziplinären Frühförderung auf der Homepage der Landesärztin (s.u.)

Frühförderung umfasst...

  • Früherkennung und Diagnostik
  • Frühberatung/Begleitung für die Eltern und andere Bezugspersonen (z. B. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen)
  • Förderung (Sonderpädagogische Frühberatungsstellen)
  • Förderung und Behandlung (Interdisziplinäre Frühförderstellen)

Orientiertierung

Frühförderung orientiert sich an den fünf Frühförderungsgrundsätzen der Rahmenkonzeption Frühförderung Baden-Württemberg:

  • Ganzheitlichkeit
  • Familienorientierung
  • Interdisziplinarität
  • Dezentralisierung
  • Kooperation und Koordination

Standorte und Elterninformationen

Wie kommen Kinder und Eltern zur Frühförderung?

  • Eltern können zu jeder Frühförderstelle gehen. Dort werden sie beraten. Ist die Frühförderstelle nicht zuständig, vermittelt sie bei Bedarf weiter.
  • Anschriften der Frühförderstellen finden Sie in den Listen der Stadt- und Landkreisen oder im Wegweiser Frühförderung in Baden-Württemberg
  • Frühförderung findet nur dann statt, wenn Eltern damit einverstanden sind und dies wünschen. Frühförderung arbeitet eng mit den Eltern zusammen und bespricht alle Maßnahmen mit ihnen.
  • Andere Personen und Einrichtungen, in denen ein Kind betreut wird (z .B. die Kindertageseinrichtung), können nur mit Einverständnis der Eltern Beratung und Begleitung erhalten.
  • Daten und Informationen der Frühförderung dürfen nur für Zwecke der Frühförderung und mit Einverständnis der Eltern erhoben und weitergegeben werden(EU-DSGVO).


Fachinformationen zur Sonderpädagogischen Frühförderung BW
Fachinformationen zur Interdisziplinären Frühförderung BW

Das Bild zeigt das Regierungspräsidium mit Hofansicht und umlaufenden Gebäuden

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart

Pädagogischer Bereich

Referat 74 (GWHRGS)

Christof Ebinger
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

0711 904-17471
Fax: 0711 904-17492
Christof Ebinger

Medizinischer Bereich

Abteilung 9 - Landesversorgungsamt und Gesundheit
Landesärztin für Menschen mit Behinderungen beim Regierungspräsidium Stuttgart

Dr. med. Anette Winter
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

0711 904-11021
Fax: 0711 904-11094
Dr. med. Anette Winter