Frühförderung
Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg
Koordinierungsstelle medizinischer und pädagogischer Bereich
Der medizinische und der pädagogische Bereich der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg ist für alle im interdisziplinären Arbeitsfeld "Frühförderung" tätigen Personen und Institutionen eingerichtet, z. B. für:
- Interdisziplinäre Frühförderstellen
- Sonderpädagogische Beratungsstellen
- Kinderkliniken, Sozialpädiatrische Zentren
- (Fach-)Ärzte, medizinische Therapeuten, Heilpädagogen
- Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen
- Behörden, Krankenkassen
- und alle an der Frühförderung Interessierten
Aufgaben
- Weiterentwicklung der Frühförderung in Baden-Württemberg
- Angebot von Fortbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation
- Unterstützung des interdisziplinären Austausches; Koordinierung und Vernetzung im Bereich Frühförderung
- Koordinierung und Vernetzung mit benachbarten Fachdisziplinen und Arbeitsbereichen
- Klärung schwieriger fachlicher Fragen
- Erarbeitung von aktuellen Themenstellungen
- Herausgabe eines Informationsdienstes (E-Mail-Info IFF aktuell)
- Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation; Literaturauswertung
- Beratung der zuständigen Ministerien
- Pädagogischer Bereich: Ansprechpartner und fachliche Begleitung für die Schulkindergärten
Frühförderung – allgemeine Informationen
Frühförderung kann in Anspruch genommen werden...
- ab Geburt
- wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen
- wenn es einen Verdacht auf eine Entwicklungsstörung/Behinderung gibt
- wenn eine Entwicklungsstörung/Behinderung diagnostiziert wird
- soll möglichst früh erfolgen
- können auch Kinder erhalten, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Interdisziplinäre Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule
- Sonderpädagogische Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule oder wenn das Kind einen Schulkindergarten für Kinder mit Behinderung besucht, da dieser bereits ein sonderpädagogisches Angebot im Rahmen der frühkindlichen Bildung ist.
Frühförderung – weitere Informationen
Informationen über Frühförderung erhalten Sie...
- bei den Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung im Staatlichen Schulamt
- bei jeder Interdisziplinären Frühförderstelle
- bei jeder Sonderpädagogischen Beratungsstelle
- bei Kinder- und Jugendärzten, Kinderkliniken, Sozialpädiatrischen Zentren
- bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg
- zur Sonderpädagogischen Frühförderung auf dem Landesbildungsserver (s.u.)
- zur Interdisziplinären Frühförderung auf der Homepage der Landesärztin (s.u.)
Frühförderung umfasst...
- Früherkennung und Diagnostik
- Frühberatung/Begleitung für die Eltern und andere Bezugspersonen (z. B. Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen)
- Förderung (Sonderpädagogische Frühberatungsstellen)
- Förderung und Behandlung (Interdisziplinäre Frühförderstellen)
Orientiertierung
Frühförderung orientiert sich an den fünf Frühförderungsgrundsätzen der Rahmenkonzeption Frühförderung Baden-Württemberg:
- Ganzheitlichkeit
- Familienorientierung
- Interdisziplinarität
- Dezentralisierung
- Kooperation und Koordination
Weitere Informationen
Standorte und Elterninformationen
Wie kommen Kinder und Eltern zur Frühförderung?
- Eltern können zu jeder Frühförderstelle gehen. Dort werden sie beraten. Ist die Frühförderstelle nicht zuständig, vermittelt sie bei Bedarf weiter.
- Anschriften der Frühförderstellen finden Sie in den Listen der Stadt- und Landkreisen oder im Wegweiser Frühförderung in Baden-Württemberg
- Frühförderung findet nur dann statt, wenn Eltern damit einverstanden sind und dies wünschen. Frühförderung arbeitet eng mit den Eltern zusammen und bespricht alle Maßnahmen mit ihnen.
- Andere Personen und Einrichtungen, in denen ein Kind betreut wird (z .B. die Kindertageseinrichtung), können nur mit Einverständnis der Eltern Beratung und Begleitung erhalten.
- Daten und Informationen der Frühförderung dürfen nur für Zwecke der Frühförderung und mit Einverständnis der Eltern erhoben und weitergegeben werden(EU-DSGVO).
Fachinformationen zur Sonderpädagogischen Frühförderung BW
Fachinformationen zur Interdisziplinären Frühförderung BW
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Pädagogischer Bereich
Christof Ebinger
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
0711 904-17471
Fax: 0711 904-17492
Christof Ebinger
Medizinischer Bereich
Abteilung 9 - Landesversorgungsamt und Gesundheit
Landesärztin für Menschen mit Behinderungen beim Regierungspräsidium Stuttgart
Dr. med. Anette Winter
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart