PfA 8.0 Kenzingen – Riegel/Malterdingen

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 Kenzingen – Riegel/Malterdingen.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Ausrufezeichen

Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 14. Juli bis zum 13. August 2021 in Kenzingen, Riegel a. K. und Malterdingen zur Einsicht aus.

Vom 1. bis 4. Juli 2024 hat in der Üsenberghalle in Kenzingen der Erörterungstermin stattgefunden. Dessen Ergebnisse werden jetzt von Referat 24 des RP als Anhörungsbehörde ausgewertet und eine abschließende Stellungnahme für das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde erstellt.

Öffentliche Bekanntmachung zum Erörterungstermin vom 1. bis 4. Juli 2024 (pdf)
Tagesordnung des Erörterungstermins (pdf)
Pressemitteilung vom 19.06.2024 (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Verfahrens

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 Kenzingen - Riegel/Malterdingen als Teil der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.

Der Ausbau- und Neubau der Rheintalbahn sieht in den Streckenabschnitten 7 (Appenweier - Kenzingen) und 8 (Kenzingen - Müllheim) vor, dass der Güterverkehr nach Abzweigung von der Bestandstrasse gebündelt auf der Ostseite der Bundesautobahn (BAB) A5 geführt wird. Der schnelle Personenfernverkehr dagegen verbleibt zusammen mit dem Nahverkehr auf der Trasse der bestehenden Rheintalbahn, die hierfür entsprechend ausgebaut wird. Der PfA 8.0 stellt einen Verknüpfungsbereich zwischen diesen beiden Trassen dar, sowohl im Endausbau als auch in der Bauzeit.

Die Ausbaustrecke des PfA 8.0 entlang der Bestandtrasse der Rheintalbahn beginnt auf der Gemarkung Kenzingen ca. 200 Meter südlich der Überführung der Landesstraße L105 und endet an der Gemarkungsgrenze zu Köndringen. Sie wird von Norden her bis zur Gemarkungsgrenze von Hecklingen im Endzustand viergleisig ausgebaut. Auf der gesamten Baustrecke erfolgt die Ertüchtigung der Gleise für den schnellen Personenfernverkehr.

Die rund einen Kilometer lange zweigleisige Güterverkehrstrasse des PfA 8.0 an der BAB A5 liegt vollständig auf Gemarkung Riegel, beginnt auf Höhe des Autobahnparkplatzes Ziegelei und endet ca. 430 Meter südlich der Autobahnunterquerung der Elz.

Um Güterverkehre von und nach Freiburg zu ermöglichen und die betriebliche Flexibilität zu erhöhen, ist die Güterverkehrstrasse an der A5 mit einer zweigleisigen Querspange mit der Rheintalbahntrasse verbunden. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A 5 ist südlich der Elzquerung vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn nordwestlich des Malterdinger Baggersees. Da während des zuletzt erfolgenden Ausbaus der Bestandstrasse der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 7 die autobahnparallelen Gleise auch vom schnellen Personenfernverkehr genutzt werden sollen, dient die Querspange während dieser Zeit auch zur Überleitung dieser Verkehre.

Da die Güterumfahrung der Freiburger Bucht (PfA 8.0 bis 8.4) einige Jahre vor der Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Kenzingen fertiggestellt sein wird, ist zur Inbetriebnahme eine provisorische zweigleisige Überleitung des Güterverkehrs von und zur Bestandstrasse der Rheintalbahn erforderlich. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A5 ist nördlich der Querung der Gemeindeverbindungsstraße Riegel-Hecklingen vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn 400 Meter südlich der Bahnbrücke der L 105 bei Kenzingen. Nach Fertigstellung der Güterzugtrasse an der A5 soll das Provisorium noch gemeinsam mit der Querspange als Baustellenumfahrung für den Nahverkehr während der Arbeiten an der Bestandsstrecke im Bereich der Elzquerung dienen. Anschließend sieht die Planung den Rückbau vor.

Alle im PfA 8.0 geplanten Strecken verlaufen geländegleich oder in leichter Dammlage. Zum Schutz von Gebäuden auf den betroffenen Gemarkungen sind Schallschutzwände auf insgesamt 2.500 m und Schienenstegdämpfung auf 1.300 m Länge vorgesehen. Während des Betriebs der provisorischen Überleitung sind auch dort Schallschutzwände und Schienenstegdämpfung geplant.

Auf Gemarkung Riegel ist an der A5 auf Höhe der Ziegelhöfe (zwischen den Autobahnüberführungen der Weisweiler Straße und der Landesstraße L 105) eine Park- und WC-Anlage (PWC-Anlage) geplant. Mit ihr sollen die acht Parkplätze ersetzt werden, die durch die autobahnparallele Führung in den Streckenabschnitten 7 und 8 entfallen. Die Güterzugtrasse wird um die PWC-Anlage herumgeführt.

Teil der Planung sind auch Straßenüberführungen und Überführungen der Gleise über Oberflächengewässer und die Anpassung und Umgestaltung des Wegenetzes. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der oben dargestellten Trassen sowie im Umfeld der geplanten PWC-Anlage geplant. Einzelne Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen befinden sich im trassenfernen Bereich.

Ablauf des Verfahrens

​14.06.2021​Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
14.07.2021​Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

​14.07. -13.08.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Kenzingen, Riegel a. K. und Malterdingen (Einsichtnahme auch online möglich)
Nähere Informationen zur Auslegung können unserer Pressemitteilung entnommen werden.

13.10.2021​Ende der Einwendungsfrist
01.07. - 04.07.2024Erörterungstermin

Planunterlagen

Informationen zum Vorhaben können auf dem Internetauftritt der Deutschen Bahn eingesehen werden.

 

Erwiderung des Vorhabenträgers

Im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen, die vom 14. Juli bis 13. August 2021 erfolgte, sind ca. 2.900 Einwendungsschreiben von Betroffenen eingegangen. Die meisten Einwender fordern darin statt der beantragten Trassierung entlang der Rheintalbahn und der Autobahn A 5 eine Bündelung der Gleise für den Güterverkehr und den Personenfernverkehr an der Autobahn A 5. Diese Forderung wurde auch von den Städten Herbolzheim und Kenzingen in einem umfassenden anwaltlichen Schreiben erhoben. Die Deutsche Bahn (DB) hat hierzu in einem Schreiben erwidert. Um auch die übrigen Einwender über die Erwiderung der DB zur Forderung der Bündelungslösung zu informieren, stehen diese sowie die ihr zugrundeliegenden Einwendungen der Städte Kenzingen und Herbolzheim hier zum Herunterladen bereit:

 

Die Gemeinde Ringsheim hat ebenfalls Einwendungen gegen die Planung der DB erhoben und fordert die Prüfung der Bündelungslösung. Die Erwiderung steht ebenfalls hier zum Herunterladen bereit:

Während der Auslegung waren den Mitteilungsblättern von Kenzingen, Herbolzheim und Ringsheim Formulare beigelegt, die zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verwendet werden konnten. Hiervon haben zahlreiche Betroffene Gebrauch gemacht. Die DB hat auch auf den Inhalt dieser Formulare erwidert. Diese Erwiderung sowie die ihr zugrundeliegenden Formulare stehen hier ebenfalls zum Herunterladen bereit:

Vorgeschichte zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn im PfA 8.0 Herbolzheim - Riegel