PfA 8.4 Bad Krozingen - Müllheim
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.4 Bad Krozingen - Müllheim.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.
Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.
Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Verfahrens
Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.4 hat eine Länge von rund 11,9 Kilometer und beginnt im Norden auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen und endet im Süden kurz hinter der Gemarkungsgrenze Hügelheim der Stadt Müllheim. Im Norden schließt der Abschnitt 8.4 an den PfA 8.3 und im Süden auf der Höhe von Hügelheim an den PfA 9.0 an.
Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine Trassenführung in Tieflage auf einer Strecke von rund 8,9 Kilometer zwischen Mengen und Hügelheim, die einen Einschnitt bis zu 10 Meter erfordert. Außerdem umfasst die Planung die weiter südlichere Verknüpfung der Neubaustrecke mit der bestehenden Rheintalbahn einschließlich der Verlängerung des Mengener Tunnels. Der Knotenpunkt im Bereich Buggingen/Hügelheim wird dazu auf Geländeniveau mit zwei Kreuzungsbauwerken in Tieflage gestaltet. Der PfA 8.4 sieht zudem den Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Buggingen und Müllheim vor, der auch die Erneuerung des Haltepunktes Buggingen umfasst.
Betroffene Gewässer und Straßen werden mithilfe von Überführungen über die Trasse geleitet. Dies hat Auswirkungen auch über den eigentlichen Trassenbereich zur Folge. Hervorzuheben ist die vorgesehene Errichtung von zwei Landschaftsbrücken in den Bereichen Burggraben/ Bruckgraben /K 4983 und Sulzbach/Eschbach/K 4941 sowie von insgesamt vier Eisenbahnüberführungen (EÜ Gleisanschluss Gewerbepark Breisgau: Gemeinde Eschbach, EÜ K 4944: Gemeinde Buggingen zwischen den Gemarkungen Buggingen und Seefelden, EÜ Kreuzungsbauwerk Nord: Gemeinde Buggingen sowie EÜ Kreuzungsbauwerk Süd: Stadt Müllheim). Darüber hinaus sind im PfA 8.4 zehn kreuzende Straßenüberführungen geplant.
Bestandteil der Planung ist neben den Eisenbahnbaumaßnahmen unter anderem auch die Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen sind auch in trassenfernen Bereichen vorgesehen. Dies führt dazu, dass auch Flurstücke, welche nicht unmittelbar an die Trasse angrenzen sowie Grundstücke weiterer Gemeinden und Gemarkungen von der Planung betroffen sind.
Die Planung beinhaltet aktive Schallschutzmaßnahmen. Auf der Strecke sind in den Bereichen Buggingen (westlich der Strecke) und Hügelheim (östlich der Strecke) Schallschutzwände auf einer Länge von insgesamt 2.751 Meter geplant. Die Wände sollen mit unterschiedlichen Höhen zwischen 2 und 6,5 Meter errichtet werden. Zudem wird im Bereich Buggingen eine Schallschutzgalerie mit einer Länge von rund 99 Meter mit einer Überdeckelung von mind. Sechs Meter errichtet. Außerdem kommen Schienenstegdämpfer zum Einsatz.
Ablauf des Verfahrens
29.05.2020 | Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung |
01.07.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
01.07. - 31.07.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Bad Krozingen, Eschbach, Heitersheim, Buggingen, Müllheim, Neuenburg am Rhein und Hartheim am Rhein |
30.09.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
12.07 - 20.07.2022 | Erörterungstermin in Bad Krozigen-Schlatt |
31.03.2023 | Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt |
Planunterlagen
Hier standen die digitalen Planfeststellungsunterlagen während der Erörterung vom 1. Juni bis zum 20. Juli 2022 zur Einsichtnahme bereit.
Die Vorhabenträgerin stellt auf ihrer Projektseite ein digitales Informationsangebot bereit.
Dort sind folgende Informationen eingestellt:
- Eine Kurzinformation zum Thema Offenlage
- Eine vertonte Projektpräsentation
- Eine aktualisierte Projekt-Broschüre als Flipbook zum Umblättern
- Ein kommentierter Visualisierungsfilm
- Eine interaktive Schallschutz-Grafik
- Die wichtigsten Bauwerke im Planfeststellungsabschnitt 8.4