Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 56, 57 und 58)
Seit 1. Januar 2023 ist die Stadt Mannheim für die Bearbeitung der Entschädigungsanträge nach § 58 IfSG zuständig. Das Regierungspräsidium Freiburg wird nur noch Anträge abarbeiten, die bis einschließlich 31. Dezember 2022 eingegangen sind.
Grundsätzlich ist der Antrag auf Entschädigung über die Seite www.ifsg-online.de direkt online zu stellen, dort finden Sie auch nützliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Kontakt
Für Rückfragen zu Anträgen, die im Jahr 2022 beim Regierungspräsidium eingegangen sind:
entschaedigung-ifsg@rpf.bwl.de
Für aktuelle Fragen, Voranfragen und Anträge können Sie sich an die Stadt Mannheim wenden:
58entschaedigungen@mannheim.de
0621/293-2253
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 11 Uhr
zusätzlich Donnerstagnachmittag: 13 bis 15 Uhr