L 338, Sanierung der Hirschbrücke in der Ortsdurchfahrt Neuenbürg

Zahlen und Fakten

  • Straßenbaulastträger: Land Baden- Württtemberg
  • Vorhabenträger: Regierungspräsidium Karlsruhe
  • Baubeginn: 8. April 2024
  • Bauende: 8. November 2024
  • Baulänge: 0,15 km
  • Aktuelle Gesamtkosten: rund 1,3 Mio. Euro brutto
  • Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV):
    6964 Kfz/24h

Aktueller Stand

Baufertigstellung am 08.11.2024

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

 

Kontakt

Fachinformationen

Stephanie Horstmann, Projektleitung Ingenieurbau
0721 926-6691
stephanie.horstmann@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Durch die starke Verkehrsbelastung auf der L 388 sind im Laufe der Jahre starke Schäden im Oberflächenbereich des Straßenkörpers der L 338 und auf dem Brückenbauwerk (Hirschbrücke) entstanden.

Ziele der Maßnahme

Sanierung des bestehenden Brückenbauwerks (Hirschbrücke) und der Infrastruktur im Bereich des ersten Bauabschnitts in der OD Neuenbürg entlang der L 338.

Geplante Maßnahmen

Der 1. Bauabschnitt umfasst folgenden Arbeiten:

Der 2. Bauabschnitt soll im kommenden Jahr baulich umgesetzt werden und erfolgt unter Federführung der Stadt Neuenbürg.

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert.

Die Baumaßnahme wurde am 23.11.2023 im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgestellt.

Planung

Die Planung ist abgeschlossen. Ab April 2024 erfolgt die Bauausführung.

Fotogalerie

Fragen und Antworten zum Projekt

Dadurch würde kein Vorteil entstehen, im Gegenteil, es würde nicht funktionieren, weil zu viele Menschen koordiniert werden müssten. Es ist absehbar, dass die beteiligten Baufirmen eher gegeneinander als miteinander arbeiten würden, man denke an Einsatzpläne, Maschinennutzung etc.

Die Baustelle ist in Bauabschnitte unterteilt, damit hier jeweils unterschiedliche Firmen beauftragt werden können.

Das war im Vorfeld durchaus eine Überlegung. Aber das ist technisch und logistisch nicht umsetzbar, gerade wenn man an die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anwohner denkt. Auch muss die Baustelle von einer Seite aus befahren werden können (Material, Maschinen).

Gemäß den Vergaberegularien des Landes sind bei derartigen Baustellen keine Vertragsstrafen vorzusehen Das Regierungspräsidium vereinbart mit dem Auftragnehmer die die sogenannte Betriebsform II. Diese beinhaltet, dass grundsätzlich an allen Werktagen unter Ausnutzung des Tageslichtes zu arbeiten ist. In der Praxis gestaltet sich jedoch die Durchsetzung dieser Forderung mitunter schwierig. Verschiedene Arbeitsschritte sind witterungsabhängig, so dass längere Schlechtwetterphasen die Bauzeit verlängern können.

Vor den Häusern wird man nicht parken können aber fußläufig ist von der Baufirma zu gewährleisten, dass eine Andienung an die Häuser möglich sein wird.

Die Marxzellerstraße ist dafür als Möglichkeit angedacht. Es werden noch weitere Ausweichmöglichkeiten geprüft und in Betracht gezogen.

Die Baufirmen werden verpflichtet, die Mülltonnen von den Wohnungen zu den jeweils einzurichtenden Abholstationen hin und zurück zu bringen.

Das Vertragsrecht verpflichtet die Gemeinde/das RP, das günstigste Angebot auszuwählen. Die Leistungsfähigkeit der Unternehmen wird aber vorab geprüft. Es müssen allerdings gewichtige Gründe für das Aussortieren einer Bieterin vorliegen.