Bauwerksinstandsetzungen an Gewässern I. Ordnung und Rheinhochwasserdämmen

Der Landesbetrieb Gewässer betreibt an den Gewässern I. Ordnung Wehre, Düker und Sohlbauwerke und unterhält auch eine Vielzahl an Brücken. Diese Bauwerke stammen zum überwiegenden Teil aus den Baujahren 1938 – 1960. Alle Bauwerke müssen gemäß den geltenden DIN Vorschriften in regelmäßigen Zeitabständen geprüft und nach Erfordernis saniert werden.

Folgende Bauwerke wurden oder werden instand gesetzt:

Gewässer I. Ordnung