Aktuelle Meldung

Allgemeinverfügungen COVID-19-Krankenhausfinanzierungsgesetz

Zeitung mit dem Titel "Öffentliche Bekanntmachung"

Die Allgemeinverfügung aufgrund von § 21a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und aufgrund von § 4 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser – Versorgungsaufschlag mit Anlage Musterprüfliste sowie die Allgemeinverfügung aufgrund von § 21 Absatz 1 lit. b) und Absatz 2 lit. b) Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und aufgrund von § 4 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser - Ausgleichszahlung wurden heute bekannt gemacht.

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