Pressemitteilung

Ausgleichstock: Regierungspräsidium vergibt in zweiter Verteilungsrunde rund 7,5 Millionen Euro Fördergelder an 33 Gemeinden

Am 13. November 2019 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die zweite Verteilungsrunde für die Mittel des Ausgleichstocks im Programmjahr 2019 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Der Ausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 7,5 Millionen Euro an 33 Gemeinden. „Damit werden 39 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 45,4 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen. Förderungsschwerpunkte sind mit einem Gesamtbetrag von rund 2,5 Millionen Euro Maßnahmen im Feuerlöschwesen, gefolgt von Schulen mit rund 2,2 Millionen Euro“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Zu Beginn der Sitzung ging die Regierungspräsidentin auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein: auch nach den aktuellen Feststellungen der jüngsten Steuerschätzung könnten alle staatlichen Ebenen bis zum Jahr 2024 mit steigenden Steuereinnahmen rechnen. Dies sei Ausdruck der insgesamt guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland. Ein robuster Arbeitsmarkt mit deutlichen Lohn- und Gehaltszuwächsen präge die aktuelle wirtschaftliche Situation. Allerdings wurden gegenüber der Steuerschätzung im Mai 2019 die Erwartungen über das Ausmaß der steigenden Steuereinnahmen von Bund, Länder und Gemeinden verringert. Dennoch wirke sich die seit Jahren andauernde hervorragende konjunkturelle Entwicklung bei den Kommunen auf vielfältige Weise positiv aus. Die Mehrzahl der Kommunen erlebe eine andauernde positive Entwicklung ihrer Kommunalfinanzen. Nach wie vor gehe trotz reger Investitionstätigkeit vielerorts die Verschuldung im Kernhaushalt zurück oder steige allenfalls geringfügig an. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus hielten sich die Belastungen für den zusätzlichen Schuldendienst weiter in einem überschaubaren Rahmen. Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen. In den beiden Sitzungen des Jahres 2019 hat der Verteilungsausschuss insgesamt Investitionszuschüsse aus dem Ausgleichstock von rund 27,3 Millionen Euro an finanzschwache Gemeinden vergeben mit denen ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 172,9 Millionen Euro verbunden ist.

Von im Jahr 2019 insgesamt bewilligten Investitionshilfen entfallen auf die Gemeinden im Landkreis: 

Calw​​3.211.000 €
Enzkreis ​​262.000 €
​Freudenstadt​2.519.000 €
​Karlsruhe​2.519.000 €
​Neckar-Odenwald-Kreis​9.050.000 €
​Rastatt​1.501.000 €
​Rhein-Neckar-Kreis​8.200.000 €
27.262.000 €


Was ist der Ausgleichstock?

Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. 

Anlage:Liste der geförderten Objekte (pdf, 290 KB)