Anlage:Liste der geförderten Einzelmaßnahmen (pdf, 307 KB)
Am 17. Juli 2019 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde für die Mittel des Ausgleichstocks im Programmjahr 2019 beim Regierungspräsidium Karlsruhe statt. Der Verteilungsausschuss bewilligte Investitionshilfen von insgesamt rund 19,8 Millionen Euro an 59 Gemeinden. „Gefördert werden damit 59 Investitionsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 112,7 Millionen Euro, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen“, erläuterte Felder und fügte an: „Mit dem Förderschwerpunkt auf Schulen, Sportstätten und Kindergärten wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bildungsarbeit in den Gemeinden geleistet“.
Zu Beginn der Sitzung ging die Regierungspräsidentin auf die wirtschaftliche Situation der Gemeinden ein: nach der jüngsten Mai-Steuerschätzung sei bis zum Jahr 2023 mit wachsenden Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden zu rechnen, wenn auch in etwas geringerem Ausmaß als es die Steuerschätzung vom Herbst 2018 erwarten ließ. Dies sei Ausdruck der insgesamt guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland sowie eines robusten Arbeitsmarkts mit deutlichen Lohn- und Gehaltszuwächsen. Die Entwicklung bei Ländern und Kommunen verlaufe dabei etwas besser als beim Bund. Die Steuereinnahmen der Gemeinden würden 2019 bundesweit gegenüber dem Ist-Wert des Vorjahres von 111,3 Milliarden Euro um 2,1 Prozent auf rund 113,6 Milliarden Euro steigen. Die Steuereinnahmen sollen sich zum Ende des Schätzungszeitraumes 2023 auf rund 131,4 Milliarden Euro belaufen.
Die seit Jahren andauernde konjunkturelle Entwicklung wirke sich bei den Kommunen positiv auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen einer Mehrzahl der Kommunen aus. Trotz reger Investitionstätigkeit gehe vielerorts die Verschuldung im Kernhaushalt zurück oder steige allenfalls geringfügig an. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus hielten sich die Belastungen für den zusätzlichen Schuldendienst weiter in einem überschaubaren Rahmen.
Die Förderschwerpunkte des diesjährigen Ausgleichstocks liegen mit insgesamt rund 7 Millionen Euro bei Schulen, gefolgt von Sportstätten mit rund 4,8 Millionen Euro sowie Kindergärten mit 4 Millionen Euro. Das Gesamtfördervolumen je Landkreis im Regierungsbezirk Karlsruhe beträgt:
Calw | 955.000 € |
Enzkreis | 16.000 € |
Freudenstadt | 1.781.000 € |
Karlsruhe | 1.844.000 € |
Neckar-Odenwald-Kreis | 8.449.000 € |
Rastatt | 961.000 € |
Rhein-Neckar-Kreis | 5.778.000 € |
19.784.000 € |
Die angehängte Liste informiert über die geförderten Einzelmaßnahmen.
Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Millionen Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.
Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock ersetzen fehlende Eigenmittel der Gemeinden. Sie können auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.