Ertüchtigung Rheinhochwasserdamm XXV / rechter Murgdamm: Vorübergehende Öffnung des Radweges zwischen Rastatt und Steinmauern über den Jahreswechsel vom 19. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021

Die Bauarbeiten zur Ertüchtigung des rechten Murgdammes zwischen Rastatt und Steinmauern sind weit vorangeschritten. Über den Jahreswechsel, vom 19. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021, kann daher der Radweg auf der Dammkrone vorübergehend für Fußgänger und Radfahrer geöffnet werden.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist sich bewusst, dass die Öffentlichkeit ein besonderes Augenmerk auf die Herstellung und die Wiedereröffnung des Radweges auf der Dammkrone zwischen Rastatt und Steinmauern hat. Damit die Radfahrerinnen und Radfahrern auch nach der Dammsanierung einen asphaltierten Radweg in diesem Abschnitt nutzen können, wird ein solcher nun wiederhergestellt. Die Herstellung des Radweges erfolgt in zwei Bauschritten: Zunächst wird eine bituminöse Tragschicht hergestellt, die durch eine grobkörnige Oberfläche gekennzeichnet ist. Um der Öffentlichkeit den Dammabschnitt und insbesondere den Radweg zwischen Rastatt und Steinmauern über den Jahreswechsel vorübergehend zugänglich zu machen, wird diese Tragschicht bereits in den kommenden Tagen hergestellt. So kann die derzeitige Sperrung ab dem 19. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 aufgehoben und Ausflüglern zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Im Anschluss wird der Weg bis ins Frühjahr 2021 wieder gesperrt und eine zweite, feinkörnige bituminöse Decke aufgetragen sowie die Restarbeiten der Dammertüchtigung abgeschlossen. Nach diesen Arbeiten wird die Absperrung und die Radwegumleitung endgültig zurückgebaut.

Bis zur Öffnung des Dammkronenweges ist das Betreten des abgesperrten Baufeldes weiterhin untersagt; die Absperrung erfolgt zum Schutz der Bevölkerung. Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass die Absperrung sowie die Radwegumleitungsschilder entfernt oder beschädigt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Verständnis für die befristeten und notwendigen Absperrungen.

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