L 259 Ortsumgehung Rißtissen

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Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

Planfeststellungsbeschluss online
Rund um das Projekt
Planungsdetails
Die Ortsumgehung (OU) Rißtissen beginnt ca. 550 m westlich von Rißtissen. Von dort schwenkt sie von der bestehenden L 259 in Richtung Süden ab, kreuzt die Kreisstraße K 7362 ca. 150 m westlich der bestehenden Rissbrücke, verläuft von dort in Richtung Südosten, überquert die Riß mit einem neuen Brückenbauwerk und schließt ca. 750 m südöstlich von Rißtissen wieder an die bestehende L 259 an.
Der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen ist innerhalb der langen und kurvenreichen Ortsdurchfahrt (OD) sehr hoch. Durch die geplante OU kann die Ortsdurchfahrt von Rißtissen um bis zu 70 %vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Chronologie
9.–23.09. 2019 | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zur Einsichtnahme |
19.08.2019 | Erlass Planfeststellungsbeschluss |
10.04.2019 | Erörterungstermin |
28.01.2019 | Ablauf der Äußerungsfrist für Einwendungen und Stellungnahmen |
Nov./Dez. 2018 | Auslegung Planfeststellungsunterlagen |
Juni 2018 | Neubeantragung des Planfeststellungsverfahrens |
23.03.2018 | Scoping-Termin nach § 19 UVwG |
2015– 2018 | Aktualisierung der Gutachten (hydraulisches Gutachten, faunistische und floristische Untersuchungen, Verkehrsgutachten, Lärm- und Schadstoffgutachten, Artenschutzrechtliche Beurteilung, FFH-Vorprüfung), Anpassung der straßentechnischen Planung und des Landschaftspflegerischen Begleitplans |
2014 | Anhörung zu den geänderten Kompensationsmaßnahmen |
2011 | Auslegung der Planunterlagen zur Trassenänderung zwischen Riß und Bauende |
2008 | Auslegung Planfeststellungsunterlagen |
2007 | Genehmigung des Vorentwurfes |
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Titel | Dateityp | Größe |
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Übersichtskarte | 18 MB |
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