Meisterprüfung im Beruf Pferdewirtin / Pferdewirt

Holzschild mit brauner Beschriftung "Meisterbrief"; darunter zeigt ein Pfeil nach rechts

Voraussetzungen

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer

  • eine Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt erfolgreich abgelegt hat und danach 24 Monate Berufspraxis nachweisen kann oder
  • einen Abschluss in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf nachweisen kann und anschließend mindestens 36 Monate hauptberuflich tätig war oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweisen kann.

Die Meisterprüfung kann in fünf verschiedenen Fachrichtungen abgelegt werden:

  • Pferdehaltung und Service
  • Pferdezucht
  • Klassische Reitausbildung
  • Pferderennen
  • Spezialreitweisen

​Prüfungsinhalte

Die Inhalte der Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt sind in der Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtschaftsmeisterprüfung – PferdewMeistPrV) vom 27.10.2015 geregelt.

Kosten

Bei der Prüfungsanmeldung fallen Kosten in Höhe von 350,00 € für die gesamte Prüfung an.
Bei Teilprüfungen verringert sich die Prüfungsgebühr.