Meisterprüfung im Beruf Pferdewirtin / Pferdewirt
Voraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer
- eine Abschlussprüfung im Beruf Pferdewirt erfolgreich abgelegt hat und danach 24 Monate Berufspraxis nachweisen kann oder
- einen Abschluss in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf nachweisen kann und anschließend mindestens 36 Monate hauptberuflich tätig war oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Pferdewirtschaft nachweisen kann.
Die Meisterprüfung kann in fünf verschiedenen Fachrichtungen abgelegt werden, wobei in Baden-Württemberg nur die hervorgehobenen Fachrichtungen angeboten werden:
- Pferdehaltung und Service
- Pferdezucht
- Klassische Reitausbildung
- Pferderennen
- Spezialreitweisen
Bei der Prüfungszulassung fallen Kosten in Höhe von 350,00 € für die gesamte Prüfung an.
Bei Teilprüfungen verringert sich die Prüfungsgebühr.
Prüfungsinhalte
Die Inhalte der Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt sind in der Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtschaftsmeisterprüfung – PferdewMeistPrV) vom 27.10.2015 geregelt.
Vorbereitungslehrgang
Der Vorbereitungslehrgang wird über ca. 15 Wochen berufsbegleitend über ca. 1,5 Jahre in Teilzeit stattfinden. Die Lehrgangswochen bestehen i.d.R. aus Modulen mit 3 Tagen/Lehrgangswoche um Betrieb und Familie in Einklang zu bekommen. Die Lehrgangsmodule finden überwiegend in Präsenz statt. Die Lehrgangsorte sind je nach Inhalte über Baden-Württemberg verteilt, überwiegend allerdings im Bildungshaus Mosbach- Neckarelz.
Vertiefungslehrgänge je Fachrichtung werden ggf. separat angeboten.
Lehrgangsgebühren werden keine erhoben. Als Kosten fallen Literatur, ggf. technische Ausstattung sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten an.
Programm der Lehrgangswochen für die Meisterprüfung Jahrgang 2024-2026
Antragsformulare
| Beschreibung | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
| Anmeldung zur Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt/in | 131 KB | |
| Anlage 1 zum Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt*in | 113 KB | |
| Anlage 2: Übersicht über die Betriebsstruktur für die Meisterprüfung im Beruf Pferdewirt | 124 KB |
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Berufsausbildung, Meisterprüfung und Anerkennung von Ausbildungsbetrieben
Sigrid Meng
(täglich von 09:00 - 11:30 Uhr)
0721 926-3714
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Berufsausbildung
Susanne Kaltenmaier
0721 926-3710
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Ausbildungsberaterin für den Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin
Carolin Michl
0721 926 3732
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