Fragen & Antworten zum Rückhalteraum Wyhl / Weisweil
Der Rückhalteraum Wyhl/Weisweil ist eine der 13 IRP-Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Rheinanlieger nördlich der Staustufe Iffezheim. Gefährdet sind dort vor allem die Ballungsgebiete wie Karlsruhe und Mannheim/Ludwigshafen. Die Rückhalteräume werden für den Hochwasserschutz eingesetzt, der in hohem Maße dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil einen Antrag auf Planfeststellung zur Genehmigung des Vorhabens beim Landratsamt Emmendingen als zuständiger Behörde (Planfeststellungsbehörde) eingereicht. Im sog. Anhörungsverfahren werden die Planunterlagen nach öffentlicher Bekanntmachung in den Gemeinden, auf die sich das Vorhaben auswirkt, zur Einsicht ausgelegt (Offenlage). Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen erheben. Parallel zur Offenlage werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zur Stellungnahme aufgefordert und die Umwelt- und Naturschutzvereinigungen benachrichtigt. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Rückäußerung übergeben. Sobald diese Rückäußerungen der Planfeststellungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin zwischen dem Vorhabenträger und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen. Ziel und Zweck des Anhörungsverfahrens ist es, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick über alle Interessen zu erhalten. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für die Planfeststellungsbehörde.
Im Rückhalteraum Wyhl/Weisweil werden sich bei Hochwassereinsatz maximal die in folgender Karte dargestellten Überflutungshöhen einstellen.
Die Hochwassereinsätze führen zu wiederkehrenden Eingriffen in den Naturraum mit oft nicht überflutungstoleranten Lebensgemeinschaften. Solche Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Naturschutzrecht vorrangig zu vermeiden bzw. möglichst weitgehend zu minimieren. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, sind solche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen. Diese Abfolge ist rechtlich zwingend vorgegeben.
Um langfristig die aus dem Hochwassereinsatz entstehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden, finden Ökologische Flutungen statt. Diese führen zur Entwicklung und Erhaltung überflutungstoleranter Lebensgemeinschaften und tragen innerhalb des Rückhalteraumes zu einem stabilen Naturhaushalt bei.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung eines Vorhabens ist gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) erstellt. Nach UVPG müssen darin verschiedene Schutzgüter im Hinblick auf mögliche Umweltauswirkungen untersucht werden. Die Gliederung des UVP-Berichts für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil kann der folgenden Abbildung entnommen werden.
In einem ersten Schritt hat der Gutachter geprüft, ob das beantragte Vorhaben „Bau und Betrieb des Rückhalteraums Wyhl/Weisweil“ zu Beeinträchtigungen (Eingriffe nach § 15 BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz) an Natur und Landschaft führt. Nach intensiver Prüfung aller Schutzgüter und umfangreicher Abwägung hat der Umweltgutachter empfohlen, das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltung mit Ökologischen Flutungen zu beantragen.
Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde der Vorschlag der Schlutenlö-sung intensiv und gleichwertig zu den Ökologischen Flutungen geprüft. Das Ergebnis des UVS-Gutachters ist, dass die Schlutenlösung auch kombiniert mit waldwirtschaftlichen Maßnahmen dem Vorsorgeprinzip des Naturschutzrechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in dem erforderlichen und möglichen Maße Rechnung trägt.
Die vorgeschlagenen waldwirtschaftlichen Maßnahmen, um einen hochwassertoleranten Wald zu schaffen, lassen alle anderen Pflanzen und Tiere im Rückhalteraum außer Acht. Die erforderliche Umgestaltung zu einem überflutungstoleranten Naturraum würde nicht in vollem Umfang erfolgen. Alle anderen, nicht hochwassertoleranten Lebewesen (Pflanzen, Tiere, Pilze, Flechten) würden weiterhin statistisch alle 10 Jahre durch Hochwas-sereinsätze erheblich beeinträchtigt werden. Hochwassertolerante Tier- und Pflanzenarten könnten sich nicht etablieren, überflutungstolerante Lebensgemeinschaften nicht entwickeln. Die Vielfalt an Leben im Mosaik der Auen ginge verloren bzw. könnte sich aufgrund fehlender flächenhafter Überflutungen nicht entwickeln.
Auf der Seite des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil gibt es die Möglichkeit, die aktuellen Grundwasserstände in den Ortslagen abzurufen. Beim Anklicken einer Messstelle öffnet sich ein Fenster, in dem ein 14-Tage umfassendes Verlaufsdiagramm der Grundwasserstandshöhen dargestellt ist. Vergleichsdaten zur Einordnung der Messwerte im Diagramm sind in einer Tabelle darunter aufgeführt.
Das Naherholungsgebiet wird künftig an 308 Tagen im Mittel im Jahr uneingeschränkt nutzbar sein. Auch die beiden Rheinstraßen bleiben über den gesamten Zeitraum der Ökologischen Flutungen passierbar. So sind z.B. Spaziergänge am Rhein auch während Ökologischen Flutungen weiterhin möglich. Bei Hochwassereinsatz werden die Zugänge zum Rückhalteraum aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Im Naherholungsgebiet finden im statistischen Mittel an 57 Tagen im Jahr Ökologische Flutungen statt. Von diesen 57 Tagen kommt es an 19 Tagen nach und nach zu einer großflächigen Überströmung des Rückhalteraums. An 38 Tagen hingegen werden ausschließlich die Schluten geflutet und somit nur einzelne Wegeführungen, die durch Furten führen, unterbrochen.
Der Damm, auf dem die Weisweiler Rheinstraße verläuft, muss für den Hochwassereinsatz erhöht werden. Soweit möglich wurde der künftige Straßenverlauf so gewählt, dass ein Großteil der Alleebäume erhalten werden kann.
Die Einlassbauwerke werden mit Schwimmbalken ausgestattet, damit bei Einsatz des Rückhalteraumes u.a. Treibgut und Müll zurückgehalten werden.
Eine Verschlammung ist nicht zu erwarten, da der Rückhalteraum gut durchströmt wird (Fließpolder).
Mikroplastik ist heute in der Umwelt als Hintergrundbelastung allgegenwärtig durch Verbreitung über Abwasser, Wasser sowie Luft. Eine vorhabenbedingt vermehrte Ablagerung von Mikroplastik kann durch die guten Strömungsverhältnisse im Rückhalteraum weitestgehend ausgeschlossen werden.
Für den Rhein wurde die zukünftige Entwicklung der Hochwasserabflüsse u.a. am Pegel Maxau bei Karlsruhe analysiert. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden sich diese nicht wesentlich verändern. Folglich können Ökologische Flutungen im Rückhalteraum Wyhl/Weisweil in einem ausreichenden Maß stattfinden. Weitere Informationen finden Sie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.