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2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Ausbildung und Approbation zur Apothekerin oder Apotheker
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1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
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3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung - Praktisches Jahr / Praktisches Jahr im Ausland
Anrechnung von Studienleistungen
Approbation als Apothekerin / als Apotheker
Prüfungsanmeldung Pharmazie Online
Certificate of good Standing
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2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Prüfungsstoff und Bestehensregelung
Der 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des 1. Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium von 4 Jahren
bzw.
8 Semestern abgelegt werden (Mindeststudienzeit).
Bei der Anmeldung für den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ist der Besuch folgender Seminare
bzw.
praktischer Lehrveranstaltungen nachzuweisen:
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Stoffgebiet E:
Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie
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Stoffgebiet F:
Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukten,
Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
Biopharmazie einschl. arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
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Stoffgebiet G:
Biogene Arzneimittel
(Phytopharmaka, Antibiotika, genetisch hergestellte Arzneimittel)
Pharmazeutische Biologie III
(Biologische und phytochemische Untersuchungen)
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Stoffgebiet H:
Arzneimittelanalytik
(Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen)
Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte)
Stoffgebiet I:
Klinische Pharmazie
Pharmakotherapie
Pharmakologisch- toxikologischer Demonstrationskurs
Für die Universität Tübingen:
Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie
Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs
Pharmakoökonomie und Pharmakoepidemiologie
Stoffgebiet K:
Bescheinigung über das in Anlage 1 vorgeschriebene Wahlpflichtfach nach dem Muster der Anlage 3
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Material zum Download
Prüfungstermine (pdf, 16 KB)