Meister/innen sind unternehmerisch denkende und handelnde Fach- und Führungskräfte, die vielfältig Beschäftigung finden:
Neben der Koordination von Arbeitsabläufen der Haushaltsführung, stellen sie sicher, dass Aufträge personenorientiert und wirtschaftlich ausgeführt werden. Auch die Einhaltung gesetzlicher bzw. betrieblicher Qualitätsvorschriften fällt in ihr Aufgabenbereich. Des Weiteren verhandeln sie u. a. mit Lieferanten und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr.
Die erworbenen berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen befähigen sie zudem zur Ausbildung von jungen Nachwuchskräften im Beruf der Hauswirtschaft.
Der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung ermöglicht, neben weiteren Voraussetzungen, den Zugang zum Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (z. B. Bachelor of Science) führt.
Zur Meisterprüfung wird i. d. R. zugelassen, wer
Für die Durchführung der Meisterprüfung ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Es wird empfohlen, die Zulassungsvoraussetzungen vorab abzuklären.
Von unterschiedlichen Trägern der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen (wie z. B. die Fachschulen, Berufsschulen oder Verbände - siehe Karte) werden Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg angeboten. Informationen über aktuelle Kursangebote erhalten Sie direkt bei den Bildungsträgern oder der zuständigen Stelle, dem Regierungspräsidium Tübingen. Die Teilnahme an einem Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen.
Hier finden Sie die Liste der Standorte der Vorbereitungskurse.
VorbereitungskursMit diesem Symbol sind auf der obigen Karte die Standorte der Träger beruflicher Fortbildungsmaßnahmen gekennzeichnet bzw. aufrufbar.
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile mit folgenden Prüfungsleistungen:
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin vom 28. Juli 2005 (pdf, 87 KB)Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Durchführung der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 15. Juli 2015Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz über die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in den Berufen der Landwirtschaft (VOFPLandw) vom 3. Juni 2010 (pdf, 64 KB)Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (pdf, 149 KB) § 59 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005 (pdf, 39 KB)
Fortbildungsmöglichkeiten und Vorbereitungsträger in der Hauswirtschaft in Baden-Württemberg (pdf, 89 KB) Praxisleitfaden für Prüfungsbewerber/innen ohne bisherige duale Ausbildung (pdf, 31 KB) Anmeldung zur Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (pdf, 54 KB) Merkblatt zum Arbeitsprojekt (pdf, 40 KB)Anlage 1 - Themenvorschlag Arbeitsprojekt (pdf, 35 KB) Merkblatt zur Situationsaufgabe (pdf, 25 KB) Merkblatt zur Ausbildungseinheit (pdf, 43 KB)Anlage 1 - Themenvorschlag Ausbildungseinheit (pdf, 30 KB) Beispielthemen für die Ausbildungseinheit (pdf, 141 KB) Vergütung für die Mitwirkung von Auszubildenden in der Meisterprüfung (Landwirtschaft / Hauswirtschaft) (pdf, 80 KB)
Reisekosten und Prüfungs-/Sitzungsvergütung für ehrenamtlich tätige Personen anlässlich der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft - MLR (pdf, 66 KB) Reisekosten und Prüfungs-/Sitzungsvergütung für ehrenamtlich tätige Personen anlässlich der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft - SM (pdf, 58 KB) Verdienstausfallbescheinigung (pdf, 101 KB)
Häufige Fragen zur Meisterprüfung (pdf, 444 KB) Berufsverbände (pdf, 349 KB)Ausbildungsstufen in der Hauswirtschaft (pdf, 5 pdf)
Referat 31 Konrad-Adenauer-Str. 20 72072 Tübingen
Sabine Keller-Epple 07071 757-3312 sabine.keller-epple@rpt.bwl.de
Mareike Schubert 07071 757-3314 mareike.schubert@rpt.bwl.de
15. Januar 2020, 19:30 Uhr an der Justus von Liebig Schule in Göppingen
Ab kommenden Herbst finden an folgenden Standorten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin (bei genügend Anmeldungen) statt:
Die kompletten Adressen der Vorbereitungsträger finden Sie untenstehend unter FORMULARE