Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln.
Für diesen Pflegeberuf brauchen Sie
Die 1-jährige Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden theoretischen und 100 Stunden praktischen Unterricht sowie 900 Stunden fachpraktische Ausbildung und endet mit einer staatlichen Prüfung.
Die aktuelle Ausbildungsvergütung ist bei den Trägern der Schulen zu erfragen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegehelferin" oder "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.