Die Ausbildung soll dazu befähigen, Menschen, deren Leben durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu beraten, zu pflegen, ihre Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und Rehabilitation zu fördern und zu ihrer sozialen Eingliederung beizutragen.
Staatlich genehmigte und anerkannte Schulen für Heilerziehungspflege (pdf, 20 KB)
Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht kommen.
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" bedarf es einer Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium. Hierbei wird auch die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gesundheitszeugnisses) überprüft.
An staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten besteht derzeit folgende Weiterbildungsmöglichkeit auf Grundlage von Rechtsverordnungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2000 bzw. vom 22. Juli und 02. August 2004: